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Gerd Hager

Kommentar zum Landesplanungsrecht in Baden-Württemberg


Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg, Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart
Hrsg.. Hager, Gerd
2015. 622 S. m. Ktn. 213 mm
Verlag/Jahr: BOORBERG 2015
ISBN: 3-415-05433-0 (3415054330)
Neue ISBN: 978-3-415-05433-2 (9783415054332)

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Die Raumplanung erhebt in ihrem Gebiet einen universellen Steuerungsanspruch. Als hochrangige Gesamtplanung steuert sie sowohl die fachplanerischen Entscheidungen als auch die kommunale Bauleitplanung, etwa bei den Themen Klimaschutz, Ausbau der regenerativen Energien, Siedlungsstruktur, Rohstoffsicherung bis hin zum großflächigen Einzelhandel und dem Verkehrswesen.

Seit der Föderalismusreform besitzt das Landesplanungsrecht zentrale Bedeutung für die Landesplanung, die Raumordnung und die Regionalplanung. Zudem haben die Regionen mehr und mehr Aufgaben bei der Regionalentwicklung übernommen. Der Verband Region Stuttgart ist darüber hinaus u.a. im öffentlichen Regionalverkehr sehr aktiv.

Der Kommentar bietet erstmals eine vollständige Bearbeitung des Landesplanungsrechts in Baden-Württemberg. Neun Autoren haben das Landesplanungsgesetz und das Gesetz über den Verband Region Stuttgart erläutert und auch die Besonderheiten der Staatsverträge für die länderübergreifenden Regionen Rhein-Neckar und Donau-Iller mit eingearbeitet.

Daneben finden sich viele Bezüge zum Raumordnungsgesetz des Bundes. Alle Bearbeiter sind ausgewiesene Kenner der Materie und bringen ihre Erfahrungen aus Planung, Wissenschaft und vielen Gerichtsverfahren in die praxisgerechte Bearbeitung mit ein. Sie vermitteln die Grundbegriffe der Raumplanung und greifen darüber hinaus die Details der aktuellen Rechtsfragen in der Kommentierung auf. Auch der ÖPNV-Pakt 2025 für die Region Stuttgart ist bereits berücksichtigt.

Das Werk wendet sich an Fachbehörden, Planer, Rechtsanwälte und Richter, die Repräsentanten der Regionen und besonders an die Gemeinden und die Gemeinderäte.

Bisher gibt es bundesweit keine vergleichbare grundlegende Erläuterung des Landesplanungsrechts. Deshalb ist die Kommentierung weit über den Südweststaat hinaus von besonderem Interesse.