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Nils Börner
Die fondsakzessorische Direktzusage einer Betriebsrente
Dissertationsschrift
2015. 153 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2015
ISBN: 3-428-14499-6 (3428144996)
Neue ISBN: 978-3-428-14499-0 (9783428144990)
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Die Arbeit widmet sich Fragestellungen rund um die Einordnung einer fondsakzessorischen Direktzusage in das Recht der betrieblichen Altersversorgung. Namentlich behandelt sie dabei unter anderem die Fragen, ob und wie sich diese spezielle Zusage in das Betriebsrentengesetz einordnen lässt und wie sie hinsichtlich der Anpassungsprüfungspflicht des
16 BetrAVG, der Unverfallbarkeit, der Übertragbarkeit und dem Versorgungsausgleich zu behandeln ist.
Nils Börner behandelt eine besondere Ausprägung eines Betriebsrentenversprechens im Sinne des BetrAVG. Derartig spezielle Zusagen resultieren unter anderem aus dem Bedürfnis der Versorgungsschuldner, die Risiken, die mit der Erteilung eines betriebsrentenrechtlichen Versorgungsversprechens verbunden sind, auf die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zu verlagern. Er hat dabei insbesondere untersucht, ob und wie sich eine fondsakzessorische Direktzusage in das Betriebsrentengesetz einordnet und wie sie im Hinblick auf die Pflicht zur Anpassung gem.
16 BetrAVG, die Unverfallbarkeit, die Übertragbarkeit und den Versorgungsausgleich zu behandeln ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine fondsakzessorische Direktzusage regelmäßig als beitragsorientierte Direktzusage zu qualifizieren sein wird. Dennoch ergeben sich Besonderheiten in deren konkreter Behandlung, welche sich aus dem Wesen der Zusage ergeben. Diese Spezialitäten versucht Nils Börner prägnant zu veranschaulichen.
A. Einführung in den Untersuchungsgegenstand
B. Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung
C. Überblick über die betriebliche Altersversorgung
Definition betrieblicher Altersversorgung - Kriterien im Einzelnen - Finanzierungsformen betrieblicher Altersversorgung - Formen der Zusageerteilung - Durchführungswege - Insolvenzsicherung - Zusagearten
D. Einordnung der fondsakzessorischen Direktzusage in die Zusagearten des Gesetzes
Anwendungsbereich der Beitragszusage mit Mindestleistung - Einordnung der fondsakzessorischen Direktzusage
E. Probleme der fondsakzessorischen Direktzusage in der rechtlichen Praxis
Rentenanpassungen nach
16 BetrAVG - Umfang einer unverfallbaren Anwartschaft - Portabilität fondsakzessorischer Direktzusagen - Insolvenzsicherungspflicht für fondsgebundene Direktzusagen - Treuhand. Contractual Trust Arrangements (CTA)
F. Die fondsakzessorische Direktzusage im Versorgungsausgleich
Darstellung alte Rechtslage vor 2009 - Darstellung der wesentlichen Änderungen - Bewertung eines Anrechts aus einer fondsakzessorischen Direktzusage - Teilungsalternativen - Berücksichtigung nachehezeitlicher Wertschwankung bei der Bemessung des Ehezeitanteils bzw. des Ausgleichswerts - Tenorierung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Eigene Stellungnahme zur Tenorierung der Entscheidung bei einer fondsakzessorischen Direktzusage - Nachgelagerter Versorgungsausgleich,
20 ff. VersAusglG - Probleme der Praxis in Hinblick auf die Teilung von Risikoleistungen, der Beitragsgarantie und des "Kassenbestandes"
G. Fazit
H. Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
"Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Buch nicht nur die Besonderheiten der fondsakzessorischen Direktzusagen, sondern auch einen überaus interessanten und informativen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Betriebspensionsrechts bietet und daher auch den österreichischen RechtsanwenderInnen auf das wärmste zu empfehlen ist." Monika Drs, in: Das Recht der Arbeit, 1/2016
"Nach einer Einordnung der fondsakzessorischen Direktzusage in die Zusagearten des Gesetzes widmet sich die Arbeit Problemen dieser Zusage in der rechtlichen Praxis und im Versorgungsausgleich, bevor mittels 20 Thesen wichtige Fragen im Zusammenhang mit dieser besonderen Zusageart beantwortet werden. Gut strukturiert und sprachlich gelungen wird auf rund 130 Seiten (zieht man den wissenschaflichen Apparat ab) eine wichtige Impulse setzende Zusageart umfassend behandelt." In: Betriebliche Altersvorsorge, 2/2016