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Stand: 2020-02-01
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Jan Baumann

Besitz an Daten


Paragraph 184b Abs. 4 StGB im Lichte neuer Medien. Dissertationsschrift
2015. 363 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2015
ISBN: 3-428-14538-0 (3428145380)
Neue ISBN: 978-3-428-14538-6 (9783428145386)

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Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit das Betrachten kinderpornografischer Darstellungen im Internet bereits dann strafbar ist, wenn der Täter diese Darstellungen nicht bewusst herunterlädt oder er keine Kenntnis von der beim Betrachten im Hintergrund stattfindenden Zwischenspeicherung hat. Jan Baumann hat sich im Wege der klassischen Auslegung mit dem bestehenden Besitzbegriff des
184b Abs. 4 StGB auseinandergesetzt und dabei einen neuen, digitalen Besitzbegriff entwickelt.
Jan Baumann geht der Frage nach, inwieweit das Betrachten kinderpornografischer Darstellungen im Internet bereits dann strafbar ist, wenn der Täter diese Darstellungen nicht bewusst herunterlädt oder er keine Kenntnis von der beim Betrachten im Hintergrund stattfindenden Zwischenspeicherung hat. Der Autor hat sich im Wege der klassischen Auslegung mit dem bestehenden Besitzbegriff des
184b Abs. 4 StGB auseinandergesetzt und dabei einen neuen, digitalen Besitzbegriff entwickelt. Dieser zielt nicht auf die zwischenspeichernde Festplatte oder andere Computerbauteile ab, sondern bezieht sich allein auf die Beherrschbarkeit der angezeigten kinderpornografischen Darstellung auf dem Computerbildschirm.

"Besitz" i.S.d.
184b StGB umfasst damit auch den Besitz durch bloße Datenherrschaft. Ein solches Begriffsverständnis ermöglicht einen lückenlosen Strafrechtsschutz auch ohne die Schaffung neuer, wiederum auslegungsbedürftiger Abruftatbestände. Der Einführung einer Abrufstrafbarkeit durch das 49. StrÄndG hätte es daher nicht bedurft.
A. Einführung

Urteil des OLG Hamburg vom 15.2.2010 - 2-27/09 (REV) - Kritik und Stellungnahme

B. Besitz i.S.d. StrafrechtsAllgemeine Betrachtungen - Historische Entwicklung der Besitzstrafbarkeit - Der Besitzbegriff in der Gesamtrechtsordnung - Funktionen und Erscheinungsformen von Besitzdelikten - Zusammenfassung

C. Daten- und Schriftenbegriffe

Der Datenbegriff - Der Schriftenbegriff i.S.d.
11 Abs. 3 StGB - Technische Abläufe beim "Betrachten" von Webseiten - Zwischenergebnis

D. Besitz i.S.d.
184b Abs. 4 StGB bei digitalen Inhalten

Tathandlung des Sich-Verschaffens und des Besitzens - Subjektiver Tatbestand - Besondere Tatbestandskonstellationen

E. Besitz i.S.d.
184b Abs. 4 StGB durch bloße Datenherrschaft

Auslegung des bestehenden Besitzbegriffs - Abwägung der Auslegungsergebnisse - Die Abbildung i.S.d.
11 Abs. 3 StGB als Tatobjekt - Ergebnis der Auslegung - Besitz als bloße Konsumstrafbarkeit

F. Endergebnis

Relativität der Rechtsbegriffe - Der Besitzbegriff in der Rechtsordnung - Besitz durch Datenherrschaft

Literaturverzeichnis

Sachwortregister