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Stand: 2020-02-01
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Andreas Manok

Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes


Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte. Dissertationsschrift
2015. 217 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2015
ISBN: 3-428-14584-4 (3428145844)
Neue ISBN: 978-3-428-14584-3 (9783428145843)

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Untersucht wird die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger mit Einwilligung ihrer Eltern. Nach kulturhistorischen und medizinischen Aspekten prüft der Autor umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sogenannte "Kölner Beschneidungsurteil" in das BGB neu eingefügte
1631d insbesondere mit Blick auf das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit und das Gleichheitsgrundrecht verfassungsgemäß ist.
Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sogenannte "Kölner Beschneidungsurteil" in das BGB eingefügte Paragraph 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass Paragraph 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung durch Paragraph 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen.
1. Einführung

2. Genitalbeschneidungen

Historischer, religiöser und kultureller Kontext - Männliche Genitalbeschneidung - Weibliche Genitalbeschneidung

3. Rechtslage vor Inkrafttreten des Paragraphen 1631d BGB

Männliche Beschneidung in der bisherigen Judikatur - Das "Beschneidungs-Urteil" des Landgerichts Köln - Die Zirkumzision als Körperverletzung i.S.d. Paragraphen 223 ff. StGB - Ergebnis

4. Rechtslage nach Inkrafttreten des Paragraphen 1631d BGB

Gang des Gesetzgebungsverfahrens - Verfassungsgemäßheit des Paragraphen 1631d BGB - Konformität des Paragraphen 1631d BGB mit überstaatlichen Menschen- und Grundrechten - Konformität des Paragraphen 1631d BGB mit dem AGG - Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit

5. Nachkodifizielle Judikatur und aktuelle Praxis

6. Schlussbetrachtung und Ausblick

Literatur-und Sachwortverzeichnis
"Ich bewerte es als ein starkes und ganz vortreffliches. Manok hat gründlich recherchiert, auch in historisch-religiöser und physiologisch-medizinischer Hinsicht, er drückt sich klar, präzise und gefällig aus, seine Gedankenführung ist argumentativ, ohne Leerlauf und Schritt für Schritt geprägt von besonnener Abwägung. Besonders beeindruckt haben mich die strenge Sachlichkeit und die geduldige Fairness gegenüber dem Meinungsgegner, die seine Wiedergaben und Stellungsnahmen auszeichnen." Prof. Dr. Rolf D. Herzberg, in: JuristenZeitung, 7/2016