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Marion Eva Klepzig
Die "Schuldenbremse" im Grundgesetz - ein Erfolgsmodell?
Rechtswissenschaftliche Analyse der im Grundgesetz normierten Schuldenbremse unter Einbeziehung ökonomischer und polit-ökonomischer Aspekte. Dissertationsschrift
2015. 406 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2015
ISBN: 3-428-14605-0 (3428146050)
Neue ISBN: 978-3-428-14605-5 (9783428146055)
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2009 wurde zur Begrenzung der Staatsverschuldung die neue "Schuldenbremse" in das Grundgesetz eingeführt. Marion Eva Klepzig untersucht neben rechtlichen Problemen der "Schuldenbremse" die Frage, ob die reformierten Regelungen ein Erfolgsmodell im Umgang mit Staatsverschuldung darstellen. Als Bewertungsmaßstab werden die von den Ökonomen Kopits und Symansky entwickelten Kriterien "gut definiert", "transparent", "adäquat", "konsistent", "einfach", "flexibel", "durchsetzbar" und "effizient" herangezogen.
Spätestens mit Beginn der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise ist deutlich geworden, dass Staatsverschuldung eines der gravierendsten Probleme ist, die es derzeit zu lösen gilt. In Deutschland wurde zur Begrenzung der Staatsverschuldung 2009 die sogenannte "Schuldenbremse" in Art. 109 Abs. 3 GG und Art. 115 Abs. 2 GG verankert. Im Rahmen ihrer Untersuchung analysiert Marion Klepzig die "Schuldenbremse" unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten. Schwerpunktmäßig wendet sich die Autorin der Frage zu, ob die neue "Schuldenbremse" das gewünschte Erfolgsmodell im Umgang mit Staatsverschuldung darstellt. Als Bewertungsmaßstab werden die von den Ökonomen Kopits und Symansky entwickelten Kriterien "gut definiert", "transparen", "adäquat", "konsistent", "einfach", "flexibel", "durchsetzbar" und "effizient" herangezogen. Abschließend werden verschiedene Reformansätze vorgestellt.
Einleitung
1. Staatsverschuldung: Eine Betrachtung aus ökonomischer Sicht
Die Theorien der Staatsverschuldung: Überblick über die historische Entwicklung - Bewertung der Staatsverschuldung aus ökonomischer Sicht: Funktionen und Gefahren - Überblick über die Erkenntnisse der Ökonomie: Schlussfolgerungen für eine rechtswissenschaftliche Betrachtung von Schuldenregelungen?
2. Die neue Schuldenbremse des Grundgesetzes für Bund und Länder
Historischer Abriss über die Entwicklung des Staatsschuldenrechts - Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz: Überblick zur Entstehungsgeschichte im Kontext der Föderalismusreform II und Einführung in den grundlegenden Bremsmechanismus
3. Rechtliche Untersuchung der grundgesetzlichen Schuldenbremse - Die Frage der Verfassungswidrigkeit und das Verhältnis zu länderspezifischen, EU- und völkerrechtlichen Schuldenregelungen
Verfassungswidrigkeit der grundgesetzlichen Schuldenbremse - Die Auswirkungen der grundgesetzlichen Schuldenbremse auf die länderspezifischen Schuldenregelungen - Die Schuldenbremse im Grundgesetz und die EU- bzw. völkerrechtlichen Schuldenregelungen
4. Kritische Bewertung der in das Grundgesetz eingeführten deutschen Schuldenbremse
Exkurs: Übertragbarkeit der Erfahrungen mit der Schweizer Schuldenbremse? - Die Entwicklung eines Bewertungsmaßstabs für die kritische Analyse der im Grundgesetz verankerten deutschen Schuldenbremse - Kritische Analyse der im Grundgesetz verankerten deutschen Schuldenbremse anhand des festgelegten Bewertungsmaßstabs - Abschließende und zusammenfassende Betrachtung: Ist die im Grundgesetz verankerte deutsche Schuldenbremse das Erfolgsmodell der Zukunft?
5. Reformvorschläge
6. Zusammenfassung der zentralen Thesen
Literaturverzeichnis, Statistische Quellen, Sachwortverzeichnis
"The ´Debt Brake´ in Germany´s Basic Law - A Successful Model?"
In 2009 a balanced budget rule, the so-called "debt brake", was added to the German Basic Law. Marion Eva Klepzig discusses legal problems of the new fiscal rules and their potential to serve as a successful model. The analysis of the "debt brake" is based on a set of criteria identified by the economists Kopits and Symansky: "well defined", "transparent", "adequate", "consistent", "simple", "flexible", "enforceable", and "efficient". The study concludes with proposals for reforms.