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Katharina Loth

Prognoseprinzip und Vertragskontrolle im befristeten Arbeitsverhältnis


Dissertationsschrift
2015. 407 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2015
ISBN: 3-428-14611-5 (3428146115)
Neue ISBN: 978-3-428-14611-6 (9783428146116)

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Die Arbeit behandelt die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge auf der Grundlage von
14 Abs. 1 TzBfG. Über das Vorliegen des danach erforderlichen "sachlichen Grundes" ist bei Vertragsschluss eine Prognose zu erstellen. Dadurch erfährt der Begriff des Sachgrundes eine Konkretisierung. Welchen Anforderungen das Erstellen und die Kontrolle dieser Prognose unterliegen, ist im Einzelnen umstritten und insbesondere wegen des unionsrechtlichen Ursprungs des TzBfG in diesem Lichte neu zu bewerten.
Befristungsrecht ist Unionsrecht, geht in Deutschland jedoch in erster Linie auf die Rechtsprechung des BAG zurück, welches schon vor der Kodifizierung durch das TzBfG Grundsätze für die Rechtmäßigkeit und die Kontrolle befristeter Arbeitsverträge entwickelte. Deren Gemeinsamkeit mit der gesetzlichen Grundlage ist das Erfordernis eines sachlichen Grundes für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages. Vor dem Hintergrund, dass das TzBfG auf einer Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner beruht, stellt sich indes die Frage, ob für die Auslegung des Begriffes des sachlichen Grundes i.S.d. Paragraphen 14 Abs. 1 TzBfG noch dieselben Grundsätze gelten können. Im Mittelpunkt der Ausarbeitung steht daher die Frage nach der unionsrechtskonformen Auslegung und Anwendung deutschen Rechtes. Hier bilden die Grundsätze, die der EuGH zu der Rechtssache Kücük entwickelt hat, den Ausgangspunkt für eigene Überlegungen der Autorin.
1. Einleitung

2. Befristungsrecht als Vertragskontrolle

Legitimation einer Vertragskontrolle im Befristungsrecht - Die Vertragskontrolle

3. Das Prognoseprinzip im System der Vertragskontrolle

Methodische Vorfragen - Übertragbarkeit bekannter Prognosegrundsätze auf das Befristungsrecht - Das Prognoseprinzip in der Vertragskontrolle - Auswertung - Ergebnis

4. Legislativer Handungsbedarf

Bestandsaufnahme - Regulierungsmöglichkeiten

5. Schlussfolgerung und Ausblick

6. Schlussthesen

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis
"Prognosis Principle and Contract Control in Fixed-Term Employment Relationships"

The work concerns the legitimacy of fixed-term employment contracts based on Art. 14 (1) Part-time Work and Fixed-term Employment Contracts Act (TzBfG), which was adopted due to a European Framework Agreement. According to that Act the conclusion of fixed-term contracts requires the existence of "objective reasons", which are characterized by their temporary nature and need thus to be proved by a prognosis. The requirements on this prognosis and its judicial control in particular are still controversial, and hence need, especially under the influence of European Law, to be revalued.
Katharina Loth studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Seit 2008 war sie dort bis zu ihrer Promotion am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht beschäftigt. Die von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis betreute Arbeit wurde im August 2014 fertig gestellt. Seit November 2014 ist die Autorin Rechtsreferendarin im Bezirk des Kammergerichts Berlin.