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Christopher Schmidt
Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
Unter besonderer Berücksichtigung der Einflüsse der deutschen Gesamthandslehre und des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf die Rechtsgemeinschaften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dissertationsschrift.
2015. 302 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2015
ISBN: 3-428-14641-7 (3428146417)
Neue ISBN: 978-3-428-14641-3 (9783428146413)
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Seit jeher bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen der Bruchteilsgemeinschaft und der juristischen Person einzuordnen. In Abkehr von diesem überwiegend dogmatischen Streit hat der BGH auch nach der Entscheidung "Weißes Ross" bei der Frage nach der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft vornehmlich Sachgerechtigkeitsargumente bedient. Die Untersuchung beleuchtet diese Frage unter dogmatischen Gesichtspunkten durch Entschlüsselung des Gesamthandsprinzips.
Nicht erst mit der Aufnahme des germanischen Rechtsprinzips der Gesamthandsgemeinschaft in das von einem römisch-rechtlichen Eigentumsbegriff geprägte BGB bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen den hergebrachten Gemeinschaftsformen, Bruchteilsgemeinschaft und Juristischer Person, einzuordnen. Im Zuge der "Weißes Ross"-Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR hat man sich in Rechtsprechung und Literatur von dem dogmatischen Streit weitestgehend gelöst und sich auch in der Folge bei der Beurteilung der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft vornehmlich auf das Argument der Sachgerechtigkeit zurückgezogen.
Neben der Widerlegung der Sachgerechtigkeitsargumente des BGH versucht die Untersuchung im Kern, die Diskussion um die dogmatische Einordnung des Gesamthandsprinzips in den römisch-rechtlichen Eigentumsbegriff des BGB wieder in den Vordergrund zu rücken und auf diesem Wege die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft zu begründen.
Einleitung
I. Historische Entwicklung der Gesamthandslehre
Von der Gesamthand als Trägerin von Rechten und Pflichten
II. Zur rechtlichen Konstruktion der Gesamthand
Kritische Würdigung der Gesamthandstheorien des BGB
III. Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
Von den Ursprüngen der Erbengemeinschaft im Preußischen Allgemeinen Landrecht - Die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH - Die Teilnahme der Erbengemeinschaft am Rechtsverkehr. Eine Auswahl relevanter Problembereiche - Fazit
Literatur- und Sachwortverzeichnis
"Schmidt hat hier in akribischer Kleinarbeit die Diskussion über die Gesamthand seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts nachvollzogen und analysiert. Dabei belegt er in eindrucksvoller Weise die unterschiedlichen Vorstellungen vom ´Wesen´ der Gesamthand etwa als besondere Form der Bruchteilsgemeinschaft mit nicht veräußerlichen Anteilen oder eben als eigenständiges Rechtssubjekt in verschiedenen Ausprägungen. [...] Die in jeder Hinsicht gelungene Dissertation von Schmidt bietet jedenfalls einen reichen historisch wie aktuell begründeten Fundschatz an Argumenten. Der erbrechtlich interessierte Leser und zwar auch derjenige, der gewöhnlich keine Monografien liest, findet hier eine nicht nur lesenswerte, sondern trotz des Anspruchs auch eine lesbare Dissertation." Prof. Dr. Maximilian Zimmer, in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 3/2016
"About the Legal Capacity of the Community of Heirs"
Judicature and doctrine have always struggled to classify the german community of joint owners among the conventional legal communities: the community of part-owners and the juristic person. In renunciation of this dogmatically waged dispute, the German Federal High Court of Justice ruled, solely based on practical considerations, that the community of heirs - as one of the three communities of joint owners in the German Civil Code - has no legal capacity. This thesis attempts to prove that the aforementioned dispute and the question of the legal capacity of the community of heirs can only be solved on a dogmatic basis and not just by searching for a feasible solution.