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Walter Zimmermann

Erbschein - Erbscheinsverfahren - Europäisches Nachlasszeugnis


3., neu bearb. u. erw. Aufl. 2015. 491 S. 235 mm
Verlag/Jahr: SCHMIDT (ERICH), BERLIN 2015
ISBN: 3-503-16550-9 (3503165509)
Neue ISBN: 978-3-503-16550-6 (9783503165506)

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Sicherheit in Erbscheinsfragen verschafft das Werk "Erbschein - Erbscheinsverfahren - Europäisches Nachlasszeugnis" von Walter Zimmermann. Der Autor erläutert anhand praxisorientierter Beispiele das materielle Erbscheinsrecht des BGB und das Verfahrensrecht des FamFG. Besonders widmet er sich den Kostenfragen des Verfahrens und zeigt, wann und wie Antragsteller sparen können.
Bei etwa 840.000 Sterbefällen im Jahr kommt es in Deutschland jährlich zu mehreren hunderttausend Verfahren vor den Nachlassgerichten. Meist handelt es sich um Erbscheinsverfahren, denn nur vor dem Nachlassgericht erhalten Erbberechtigte diesen Schein. Das Gericht wird nicht von Amts wegen tätig, sondern nur auf Antrag des Berechtigten. Der Erbschein nennt den Alleinerben oder die Anteile der Miterben am Nachlass und schafft dadurch Sicherheit im Rechtsverkehr.

Sicherheit in Erbscheinsfragen verschafft auch das Werk "Erbschein - Erbscheinsverfahren - Europäisches Nachlasszeugnis" von Walter Zimmermann. Der Autor erläutert anhand praxisorientierter Beispiele das materielle Erbscheinsrecht des BGB und das Verfahrensrecht des FamFG. Besonders widmet er sich den Kostenfragen des Verfahrens und zeigt, wann und wie Antragsteller sparen können.

Im Einzelnen werden behandelt:

- Wesen, Zweck und Wirkungen des Erbscheins
- Verfahren und Entscheidung des Nachlassgerichts
- Voraussetzungen und Inhalt einzelner Erbscheinsarten
- Einziehung und Kraftloserklärung des Erbscheins
- Kosten im Erbscheinsverfahren
- Rechtsmittel

Europäisches Erbscheinsverfahren inklusive

Ab dem 17.08.2015 gilt: Wenn ein in Deutschland lebender Ausländer verstirbt, werden Erbscheinsfragen nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes beantwortet. Bedeutsam ist in diesen Fällen vor allem die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Seit dem 17.08.2015 kann für Erbfälle ein Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis oder beides beantragt und erteilt werden. Für solche Fälle gilt dann das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG), das der Autor erläutert. Die amtlichen Formulare zum Europäischen Nachlasszeugnis finden sich im Werk abgedruckt.
Von Prof. Dr. Walter Zimmermann, Honorarprofessor an der Universität Regensburg, Vizepräsident des Landgerichts a.D.