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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Michael Baczko, Till Richter (Beteiligte)

Elternunterhalt


Wenn Kinder fürs Pflegeheim zahlen sollen. Mit Taschen-Guide Downloads. Zugangscode im Buch
6. Aufl. 2015. 128 S. 17 cm
Verlag/Jahr: HAUFE-LEXWARE 2015
ISBN: 3-648-07897-6 (3648078976)
Neue ISBN: 978-3-648-07897-6 (9783648078976)

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Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen.
Beantragen Eltern Sozialhilfe, kann der Staat Unterhalt von deren Kindern einfordern. Dies geschieht meist bei Pflegebedürftigkeit der Eltern, z.B. weil die Kosten für die Betreuung und Unterkunft in einem Heim gestiegen sind. Hier erfahren Sie, wie der Unterhalt berechnet wird und wie Sie sich gegen zu hohe oder unberechtigte Forderungen wehren können.

Inhalte:

Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen
Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben
Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Sozialhilfe-Regresses
Die Unterhaltspflicht

Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht
Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen?
Sozialhilferegress: Von wem fordert der Sozialhilfeträger Ersatz?
Meine Eltern sind pflegebedürftig - was nun?

Das kann alles auf Sie zukommen
Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung
Was kann das Sozialamt geltend machen?
Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt
Wie hoch ist der Unterhalt?

Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das?
Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
Welches Vermögen muss herangezogen werden?
Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren?

Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche
Wer trägt die Kosten?
Stichwortverzeichnis
Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?

Gemäß
1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach
1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.