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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Andreas Hoyer, Manfred Maiwald, Reinhart Maurach, Wolfgang Mitsch, Friedrich-Christian Schroeder (Beteiligte)

Strafrecht, Besonderer Teil 2


Vermögensdelikte
Von Mitsch, Wolfgang
3. Aufl. 2015. XXIV, 943 S. 235 mm
Verlag/Jahr: SPRINGER, BERLIN 2015
ISBN: 3-662-44933-1 (3662449331)
Neue ISBN: 978-3-662-44933-2 (9783662449332)

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Dieses Lehrbuch informiert umfassend über die examensrelevanten Straftatbestände des StGB, die Vermögen, Eigentum oder sonstige Vermögensgüter schützen. Der Text bereitet den Stoff systematisch auf und hebt dabei schwierige und umstrittene Einzelfragen durch ausführliche Darstellung der dazu vertretenen Meinungen deutlich hervor. Unterstützt wird der Lernprozess mittels zahlreicher Fallbeispiele mit Lösungshinweisen, die dem Benutzer Gelegenheit zu aktiven Übungen an Strafrechtsfällen geben. Der Leser sollte daher zunächst versuchen, die Fälle selbst zu lösen und danach den Text weiter lesen. Auch die am Ende jedes Kapitels gestellten "Kontrollfragen" sind eine Aufforderung zur Überprüfung des Lernerfolges und gegebenenfalls Wiederholung der Lektüre. Über den Bereich des Besonderen Teils hinausgehende Repetitionseffekte verspricht das Buch dem Leser auf Grund der vielfältigen Bezugnahmen auf das Allgemeine Strafrecht, beispielsweise zu Fragen von Täterschaft und Teilnahme oder Versuch, Vollendung und Beendigung.
Teil I: Straftaten gegen das Eigentum: Diebstahl,

242 ff StGB.- Unterschlagung,
246 StGB.- Sachbeschädigung,

303 ff StGB.- Diebstahlsähnliche Delikte,

248b, c StGB.- Teil II: Delikte gegen das Vermögen: Betrug,
263 StGB.- Untreue,
266 StGB.- Betrugs- und untreueähnliche Delikte,

263a ff StGB.- Teil III: Delikte mit Nötigungselementen: Raub,

249 ff StGB.- Räuberischer Diebstahl,
252 StGB.- Erpressung,

253, 255 StGB.- Raub- und erpressungsähnliche Delikte,

316a, 239a StGB.- Teil IV: Anschlussdelikte: Begünstigung,
257 StGB.- Hehlerei, 259 ff StGB.- Geldwäsche,
261 StGB.- Teil V: Sonstige Delikte: Wilderei,
292 StGB.- Vereiteln der Zwangsvollstreckung,
288 StGB.- Pfandkehr,
289 StGB.- Wucher,
291 StGB.
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Lehrstuhl für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie an der Universität Potsdam.