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Jens Singer
Praxiskommentar zum Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
Kontrollgremiumsgesetz - PKGrG
1. Aufl. 2015. X, 198 S. 235 mm
Verlag/Jahr: SPRINGER, BERLIN; SPRINGER BERLIN HEIDELBERG 2015
ISBN: 3-662-46862-X (366246862X)
Neue ISBN: 978-3-662-46862-3 (9783662468623)
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Dieses Buch beinhaltet die umfassende Kommentierung des Art. 45d Grundgesetz und des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes. Die Regelungsmaterie betritt das rechtspolitisch hochbrisante Spannungsfeld zwischen den Grundwerten Freiheit und Sicherheit. Aus der Perspektive der parlamentarischen Praxis werden die einschlägigen Regelungen für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes und ihre Anwendung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vorgestellt.
So sind nicht nur die zahlreichen Neuerungen berücksichtigt, die durch die Reform 2009 eingefügt wurden, sondern auch die ersten praktischen Erfahrungen hiermit. Damit ist das Werk der erste Zugriff für die mit der Kontrolle im Gremium betrauten Abgeordneten, die Bundesregierung und die Nachrichtendienste, aber auch von Interesse für alle, die sich mit Nachrichtendiensten näher befassen wollen.
Vorbemerkung.- Art. 45d GG Parlamentarisches Kontrollgremium.-
1 Kontrollrahmen.-
2 Mitgliedschaft.-
3 Zusammentritt.-
4 Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung.-
5 Befugnisse des Kontrollgremiums, Amtshilfe.-
6 Umfang der Unterrichtungspflicht, Verweigerung der Unterrichtung.-
7 Beauftragung eines Sachverständigen.-
8 Eingaben.-
9 Mitberatung.-
10 Geheime Beratungen, Bewertungen, Sondervoten.-
11 Unterstützung der Mitglieder durch eigene Mitarbeiter.-
12 Personal- und Sachausstattung des Kontrollgremiums.-
13 Berichterstattung.-
14 Gerichtliche Zuständigkeit.- Schlusswort und Ausblick.
Dr. Jens Singer war der erste Referent für die systematische Kontrolle der Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages und zuvor im Bundekanzleramt lange mit der Fach- und Dienstaufsicht über den Bundesnachrichtendienst befasst.