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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Thomas Schmitt

Glaubensbekenntnisse in der frühen Kirche. Bekenntnisse bei den Apostolischen Vätern und Apologeten


2015. 24 S. 210 mm
Verlag/Jahr: GRIN VERLAG 2015
ISBN: 3-668-02041-8 (3668020418)
Neue ISBN: 978-3-668-02041-2 (9783668020412)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1,0, Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main, Veranstaltung: Entstehung der Glaubenssymbole der Kirche, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit steht unter dem Motto: "Bekenntnisse bei den Apostolischen Vätern und Apologeten". Dieser Titel könnte den Eindruck erwecken, es habe bereits sehr früh feste Bekenntnisse unter den ersten Christen gegeben. Wenn dem so war, dann müsste dies auch in den frühen Schriften des Christentums seinen Niederschlag gefunden haben. Für ein solches frühes, im Wortlaut festes Bekenntnis aber finden sich (mit Ausnahme der durch Rufin populär gewordenen Legende, das Glaubensbekenntnis stamme wortwörtlich von den Aposteln ab) weder in den Schriften des Neuen Testamentes, noch in den Schriften der Apostolischen Väter, der Kirchenväter oder der Apologeten, irgendwelche konkreten Hinweise.

Vielmehr war das, was früh schon begonnen hatte, die Rezeption einer Legende, die mit Rufin ihren vorläufigen Höhepunkt erreichen sollte. Dieser jedoch war "nicht der Erfinder der von ihm berichteten Geschichte" , doch wurde sein Postulat in besonderem Maße geschichtsträchtig, sodass die auf die Apostel zurückgeführte Legitimation sowie die daraus resultierende Autorität der Glaubenssätze im Grunde das ganze Mittelalter hindurch nicht hinterfragt wurden und somit nahezu uneingeschränkte Gültigkeit besaßen: "Über diese Frage hat es für die Dauer von mehr als der Hälfte der Kirchengeschichte keinen Zweifel gegeben ..."

Nun finden wir aber weder in den Schriften des Neuen Testamentes, noch in den Schriften der Apostolischen Väter oder in irgendwelchen anderen Texten aus dieser Zeit auch nur den geringsten Hinweis auf eine solche Formel. Das Postulat von der apotolischen Urheberschaft ist also eine Zuschreibung aus späterer Zei