buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Kai Wallisch

Unternehmerische Entscheidungen der Hauptversammlung


Die Anwendung der Business Judgment Rule auf Hauptversammlungsbeschlüsse
2015. 284 S. 23 cm
Verlag/Jahr: NOMOS 2015
ISBN: 3-8487-0742-X (384870742X)
Neue ISBN: 978-3-8487-0742-3 (9783848707423)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Diese Untersuchung stellt zum ersten Mal umfassend dar, dass die Business Judgment Rule auch auf Hauptversammlungsentscheidungen übertragen werden muss, wodurch der Hauptversammlung ein gerichtlich nicht überprüfbares unternehmerisches Ermessen zukommt. Dieses Ermessen steht der sachlichen Rechtfertigung von Hauptversammlungsbeschlüssen entgegen.
Mit der Anfechtungsklage steht dem überstimmten Minderheitsaktionär ein mächtiges Instrument zur Seite, um sich der Mehrheitsentscheidung entgegenzustellen und die Grenzen der Mehrheitsmacht gerichtlich prüfen zu lassen. Wo diese Grenzen liegen, wird vor allem seit der "Kali & Salz-Entscheidung" des BGH kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt steht dabei die sachliche Rechtfertigung von Hauptversammlungsbeschlüssen.
Diese Arbeit befasst sich ausführlich mit der Frage, ob neben Vorstand und Aufsichtsrat auch die Hauptversammlung unternehmerische Entscheidungen trifft, die einer gerichtlichen Kontrolle und damit einer Prüfung ihrer sachlichen Rechtfertigung entzogen sind. Vorstand und Aufsichtsrat kommt dieses Privileg im Anwendungsbereich der Business Judgment Rule zugute. Diese Untersuchung stellt zum ersten Mal umfassend dar, dass die Business Judgment Rule auch auf Hauptversammlungsentscheidungen übertragen werden muss. Folge dieser Übertragung ist, dass auch der Hauptversammlung ein gerichtlich nicht überprüfbares unternehmerisches Ermessen zukommt, das einer sachlichen Rechtfertigung ihrer Beschlüsse entgegensteht. Dieses Ergebnis wird an zahlreichen Beschlussgegenständen belegt.