Das Polizei- und Ordnungsrecht ist ein Klassiker beider Staatsexamina in Hessen. Die Besonderheiten des Landesrechts lassen sich nur mit einem Skript erfassen, das ausschließlich bundeslandspezifisch ausgerichtet ist. Um in der Klausur zu punkten, müssen Sie nicht nur die Grundbegriffe dieses Rechtsgebiets beherrschen. Verlangt wird vielmehr auch die Anwendung im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Klagearten. Deshalb werden in diesem Skript nach bewährter Methode alle Fragen im Prüfungsschema dargestellt. So lernen Sie auch das Polizei- und Ordnungsrecht von Anfang an klausur- und anwendungsorientiert.