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Moritz Hagenmeyer

LMIV Kommentar, m. Ergänzungsband


LMIV - Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Informationen der Verbraucher über Lebensmittel mit Durchführungsverordnung
2., überarb. Aufl. 2015. 544 S. 210 mm
Verlag/Jahr: BEHR´S VERLAG 2015
ISBN: 3-9546822-5-7 (3954682257)
Neue ISBN: 978-3-9546822-5-6 (9783954682256)

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Der neue, von Prof. Dr. M. Hagenmeyer überarbeitete LMIV Kommentar berücksichtigt bereits die bisher erlassenen europäischen Durchführungsverordnungen zur Kennzeichnung von Gluten und zur Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von bestimmten Fleischarten sowie die nationale VorlLMIEV zur Kennzeichnung von Allergenen in loser Ware.
Prof. Dr. Andreas Hahn, Hannover 08/16:

"Wegweiser durch das Dickicht der Lebensmittelkennzeichnung

LMIV-Kommentar von Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer in 2. Auflage

Europäische Gesetze zeichnen sich oft nicht nur durch sperrige Bezeichnungen aus, sondern bleiben bisweilen auch unvollständig oder unklar und weisen handwerkliche Schwächen auf. Manches Mal stellt sich deshalb die Frage, was der Gesetzgeber an der einen oder anderen Stelle wohl gedacht haben mag und wie diese oder jene Vorschrift zu handhaben ist.

Ein solches Mammutwerk mit großer praktischer Bedeutung für die Lebensmittelwirtschaft ist die "Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" (womit der sperrige Titel noch lange nicht zu Ende ist), besser bekannt als Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Bei ihrer Veröffentlichung im November 2011 lag der Beginn ihrer Gültigkeit, der 13. Dezember 2014, scheinbar in weiter Ferne. Bedenkt man jedoch, dass einige Lebensmittel wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel eine Mindesthaltbarkeit von zwei Jahren oder länger aufweisen können, dann wird deutlich, dass mit der Umsetzung der neuen Vorgaben frühzeitig begonnen werden musste. Ohne Wegweiser wäre das allerdings ein schwieriges Unterfangen geworden.

Deshalb ist es mehr als bemerkenswert, dass bereits Anfang 2012 eine erste Kommentierung der LMIV durch Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer vorlag. Das Manuskript, vier Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes an den Verlag übermittelt, dürfte von Beginn an vielen geholfen haben, die Klippen der LMIV zu umschiffen und nicht auf Grund zu laufen. Inzwischen liegt die Kommentierung in einer zweiten, erkennbar umfangreicheren, Auflage vor. Grund genug, einen Blick hineinzuwerfen.

Dabei sollte man die Vorworte beider Auflagen nicht überlesen, machen sie doch deutlich, was der Leser erwarten darf: Eine an der Praxis orientierte, locker geschriebene und verständliche "Übersetzung" des Gesetzestextes. Diese Erwartung wird auch nicht enttäuscht. Der klassisch aufgebaute und stringent strukturierte Kommentar erläutert die Anwendung der LMIV mit Blick auf den Anwender. Der erfährt nicht etwa in Form akademischer Erörterungen und langatmiger Auslegungen, wie Pflichtinformationen "verfügbar und leicht zugänglich" sind (Art. 12 Abs. 1 LMIV), wie Allergene gekennzeichnet werden (Art. 21) oder Herkunftsangaben erfolgen müssen (Art. 26). Verdeutlicht wird all das vielmehr erfreulich kompakt und mit leicht verständlichen Beispielen, wobei vor allem die den Alltag erschwerenden Besonderheiten und Ausnahmen Beachtung finden. Synopsen zu den Vorläufern der LMIV enthält die Kommentierung ebenso wie ein aktuelles Literaturverzeichnis und - nicht zu vergessen - ein Stichwortregister, das die Suche nach einzelnen Aspekten sehr erleichtert.

Wer sich mit der Kennzeichnung von Lebensmitteln beschäftigt, dem sei der Kommentar von Moritz Hagenmeyer nicht nur uneingeschränkt empfohlen, sondern ans Herz gelegt. Dieser Navigator zeigt den richtigen Weg und hat sich zu Recht als Standardwerk etabliert. Der Autor ist ein erfahrener Praktiker, der seit mehr als 10 Jahren Kommentare zu Lebensmittelkennzeichnung verfasst. Und dies merkt man an Stil und Inhalt gleichermaßen - dieses Buch ist aus einem Guss und unterscheidet sich auch dadurch von anderen Kommentierungen der LMIV.

Übrigens: Eines kommentiert der Autor (noch) nicht - die deutsche Durchführungsverordnung zur LMIV (LMIDV), denn diese liegt bis heute nicht vor. Wer den Kommentar erwirbt, erhält später unentgeltlich die ergänzende Kommentierung hierzu. Sobald es der nationale Gesetzgeber schafft, dieses Gesetz zu erlassen..."

Dr. Anja Laudien in RFL - Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung 06/15:

"In seinem Kommentar zur Lebensmittelinformationsverordnung bringt Prof. Hagenmeyer lang ersehntes Licht ins Dunkel dieser Vorschrift. [...]
Wer häufiger mit den Vorgaben der LMIV zu