Wer den Fernabsatz von Lebensmitteln als aufstrebenden Handelszweig gewinnbringend nutzen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten.
Neben den Regelungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) spielt das erneuerte Fernabsatzrecht auf Grundlage der im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie eine entscheidende Rolle.
Wie sehen diese Regelungen aus? Was ist beim Fernabsatz von Unternehmer zu Verbraucher (B2C) und von Unternehmer zu Unternehmer (B2B) zu beachten? Welche Informationspflichten gibt es bei Fernsabsatzverträgen? Wie ist das Widerrufsrecht geregelt? In der Fachbroschüre "Fernabsatz bei Lebensmitteln" vermittelt Ihnen die Autorin grundlegende Kenntnisse zu den anzuwendenden Vorschriften. Sie stellt Besonderheiten und Zusammenhänge praxisnah dar und lässt keine Frage offen.Aus dem Inhalt von "Fernabsatz bei Lebensmitteln":
Fernabsatz an Verbraucher - Art. 14 LMIV Fernabsatz im B2B - Art. 8 LMIV Kennzeichnungselemente nach der LMIV Lebensmittelrechtliche Verantwortlichkeit im Fernabsatz Fernabsatz nach dem BGB bzw. der EU-Verbraucherrechterichtlinie Allgemeine Informationspflichten nach dem BGB Formalien und Erleichterungen der Informationspflichten im Fernabsatz