Mit Inkrafttreten der EG-Aromen-Verordnung und der dazugehörigen Unionsliste hat sich das Aromenrecht in der EU grundlegend gewandelt.
Doch was bedeutet dies für Hersteller und Verwender? Welche Übergangsfristen gelten für die bisher noch nicht bewerteten Aromastoffe?
Diese und viele weitere Fragen zum europäischen Aromenrecht werden leicht verständlich in der vorliegenden Broschüre "Aromen" aus der Reihe "Fragen und Antworten" beantwortet.
Im Anschluss an die Antworten werden die jeweils relevanten Rechtsvorschriften genannt. Dadurch erhalten Sie einen guten Überblick über die aktuelle Rechtslage.Aus dem Inhalt:
Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008
- Anwendungsbereich - Begriffsbestimmungen - Zusatzstoffe in Aromen - Verwendungsbedingungen - Evaluierung - Verwendung des Begriffes "natürlich" - Monitoring etc.