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Aissa Marabou
Mitarbeiterbeschaffung bei Existenzgründung: Theorie & Praxis
Erstauflage. 2015. 60 S. 12 Abb. 220 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2015
ISBN: 3-9582033-5-3 (3958203353)
Neue ISBN: 978-3-9582033-5-8 (9783958203358)
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In Deutschland finden sich von Jahr zu Jahr rund 400.000 Gründerinnen und Gründer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Doch die Gründung eines Unternehmens birgt häufig ein hohes Risikopotenzial. Um das Ziel des Existenzgründers erfolgreich zu erreichen, müssen einzelne und bedachte Schritte bewältigt werden. Diese Schritte beginnen mit der Art und Form der Existenzgründung und reichen von der Unternehmensplanung über die Wahl des Standortes bis hin zu den Funktionen, wie z. B. Marketing, Finanzmanagement, Controlling sowie Personalmanagement.
Existenzgründer beziehen die Funktion des Personalmanagements viel zu spät oder überhaupt nicht ein, woraus ein Scheitern der Existenzgründung resultieren kann. Die Bedeutung der Beschaffung von Arbeitskapazität wird in Grundlagen, Formen der Beschaffung, wie z. B. externe und interne Beschaffung, sowie die Formen der Arbeitskapazität beschrieben. Folgende Anstellungsformen werden dabei berücksichtigt: Praktikanten, Aushilfen, Mini-Jobber, Auszubildende, Leiharbeiter, freie Mitarbeiter sowie feste Mitarbeiter.
Bei Existenzgründung treten oftmals Schwierigkeiten auf, die rechtzeitig erkannt und behandelt werden sollten. Darunter fallen verschiedene Problematiken, wie z. B. die Auswahl der richtigen Mitarbeiter, der Standort, die Arbeitszeiten, die Gehaltsvorstellungen, die Liquiditätsschwierigkeiten, die Konkurrenz sowie die Unerfahrenheit des Existenzgründers.
Am Beispiel der Gründung der AM Energy Consulting wird die Mitarbeiterbeschaffung bei Existenzgründung auf die Praxis bezogen veranschaulicht.
Das vorliegende Buch soll Existenzgründern und Startup-Unternehmen dazu dienen, bei Personalproblemen Hilfestellung leisten zu können.
Textprobe:
Kapitel 2.3.2, Aushilfen:
Aushilfen sind Hilfsarbeiter, die einen Unternehmen nur dann unterstützen, wenn er gerade Hilfe benötigt, etwa in Urlaubszeiten, bei einem Krankheitsfall oder bei starkem Arbeitsanfall (im Einzelhandel bei Sale, in der Weihnachtszeit o. Ä.).
Bei einer Aushilfstätigkeit handelt es sich meistens um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, für das man in der Regel keine Ausbildung oder hohe Qualifikationen benötigt. Für die Aushilfsstelle werden Schüler und Studenten bevorzugt.
2.3.3, Mini-Jobber:
Ein Mini-Job ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein Beschäftigungsverhältnis, welches dieselben Tätigkeiten wie eine feste, langjährige Mitarbeit aufweisen kann. Es bestehen in der Regel keine Befristungen für das Arbeitsverhältnis.
Ein Mini-Job oder eine geringfügige Beschäftigung hat seit dem 01. Januar 2013 eine monatliche Arbeitsentgeltsgrenze von 450 .
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit besagt, dass im Februar 2012 7,45 Millionen geringfügig Beschäftigte gezählt werden konnten.
Bei den Sozialversicherungsrichtlinien existieren Besonderheiten für den Arbeitnehmer, wie z. B. dass der Arbeitnehmer nur rentenversicherungspflichtig ist. In den übrigen Sozialversicherungen ist er versicherungsfrei, selbst von der Rentenversicherungspflicht kann sich der Arbeitnehmer befreien lassen.
Der Arbeitgeber muss einen Pauschalbeitrag von 30 % des Verdienstes an die von der Bundesknappschaft eingerichtete Mini-Job-Zentrale entrichten, im Einzelnen 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung und 2 % Steuern.
Für Mini-Jobs gelten dieselben Regelungen wie für normale Arbeitsverhältnisse in Bezug auf Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
2.3.4, Auszubildende:
Ein Auszubildender oder Lehrling ist ein Arbeitnehmer, der sich in einer Berufsausbildung befindet.
Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, der die beiderseitigen Rechte und Pflichten sowie den Ausbildungsinhalt regelt.
Die Ausbildung hat einen praxisorientierten und einen theoretischen Teil. Sie endet mit einer praktischen, schriftlichen sowie mündlichen Prüfung bei je nach Branche der IHK oder HWK.
Die Berufsausbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBIG) geregelt. Die Ausbildungsdauer beträgt im Regelfall drei Jahre, kann aber je nach Schulabschluss oder Berufserfahrung auf zwei Jahre verkürzt werden.
Die Ausbildungsvergütung unterliegt den Sozialversicherungs- und Steuerpflichten und ist in Tarifverträgen festgelegt.
Es existiert ein Tarifregister, in dem die Höhe der Ausbildungsvergütung nachgeschlagen werden kann, wie z. B. in NRW.
Des Weiteren ist die Höhe der Ausbildungsvergütung von der Berufsart und dem jeweiligen Bundesland abhängig.