buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Köksal Kuyucuoglu

Das türkische Patentsystem und strategische Optionen für ein KMU oder Start-up: Wissenswertes über Patentangelegenheiten


2015. 68 S. m. 20 Abb. 270 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2015
ISBN: 3-9582042-5-2 (3958204252)
Neue ISBN: 978-3-9582042-5-6 (9783958204256)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Die heutige Wirtschaftslage zwingt Unternehmen, ihre immateriellen Güter rechtlich zu schützen. Hier gilt es, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten jeweils die optimale IP-Strategie zu entwickeln. Der optimale IP-Schutz, insbesondere der Patentschutz, hängt von vielen Einflussfaktoren, wie der Branche, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder der geografischen Lage der Märkte ab. Somit ist die optimale Patentstrategie immer eine individuelle Angelegenheit. Allerdings führen das schweizerische und das europäische Patentsystem nicht immer zu einem optimalen Ergebnis.
Im Vergleich dazu handelt es sich beim türkischen Patentsystem um ein noch junges, in der Entwicklung befindliches System, was Erfindern zugutekommt und für europäische Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bedeuten kann.
Die vorliegende Arbeit behandelt diese Thematik. Dabei soll das türkische Patentsystem mit Blick auf ein europäisches KMU oder Start-up-Unternehmen verglichen werden. Zu diesem Zweck werden die Unterschiede zwischen dem schweizerischen und dem europäischen Patentsystem in den Bereichen Erteilungsverfahren, Wirkung des Patentschutzes, Lizenzverträge, Patentverletzung Rechtsdurchsetzung und Patentstrategie beschrieben.
Textprobe:
Kapitel 9, Bewertung des türkischen Patentrechts:
Das türkische Patentsystem fällt durch seinen erfinderfreundlichen Charakter auf, weil es einige Optionen bietet, die weder im schweizerischen noch im europäischen Patentrecht möglich sind. Besonders interessant sind diese Optionen für finanzschwache KMU oder Start-up-Unternehmen, weil das System im Vergleich zum europäischen Patentsystem rasche, günstige und dazu noch umfangreiche Schutzmöglichkeiten bietet. Somit gelangt man in der Türkei im Vergleich zu anderen Patentsystemen relativ schnell zu einem Patentschutz. Wenn es sich um einen zu Unrecht erteilten Schutz handelt, kann die Nichtigerklärung dieses Schutzes länger andauern als die Vergabe des Schutzes. Dafür muss der Rechtsinhaber lediglich den Grundsatz des rechtlichen Gehörs in Anspruch nehmen.
Wegen der Problematik des "Reverse Engineering" sind Unternehmen auf möglichst rasche Schutzerteilung für ihre Erfindungen angewiesen. In vielen Branchen wie beispielsweise der Elektronikbranche müssen Erfindungen möglichst früh veröffentlicht werden, damit neue Trends gesetzt werden können oder zu mindestens nicht verpasst werden. Die Neuheitsschonfrist beträgt in der Türkei zwölf Monate, sodass Frühveröffentlichungen ebenfalls möglich sind. Dies stellt für innovative Branchen einen grossen Vorteil dar.
9.1., Patent ohne Sachprüfung:
Einen der interessantesten Punkte im türkischen Patentrecht bildet sicherlich das Patent ohne Sachprüfung. Ohne Inanspruchnahme von staatlichen Förderprogrammen ist ein vollwertiger Patentschutz im besten Fall für ungefähr 424 CHF zu erhalten. Dies könnte sogar neben einer Anmeldung in türkischer Sprache auch in deutsch, französisch oder englisch erfolgen, was die Anmeldung für ausländische Unternehmen extrem vereinfacht.
Hinzu kommt, dass die Türkei nur ein modifiziertes Einspruchsverfahren vorsieht. Dies bedeutet für die Öffentlichkeit, dass ein zu Unrecht erteiltes Patent mit vollumfänglichem Schutz nur mit einem langdauernden Nichtigkeitsprozess oder einem negativen Entscheid der beantragten Sachprüfung für nichtig erklärt werden kann. Unabhängig davon, um welche Variante es sich handelt, geniesst das Patent bis zur Nichtigerklärung seinen vollständigen Schutz, sodass der Inhaber die Rechte auch aus einem zu Unrecht erteilten Patents über mehrere Jahre gegen Dritte durchsetzen kann.
(...)