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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Inklusion in der Praxis


Möglichkeiten und Grenzen des Konzepts im Religionsunterricht der Grundschule
2015. 68 S. 220 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2015
ISBN: 3-9582043-3-3 (3958204333)
Neue ISBN: 978-3-9582043-3-1 (9783958204331)

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Die vorliegende Studie thematisiert das in den Schule immer mehr vertretene Inklusionskonzept. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Situation in den Grundschulen und speziell dem Religionsunterricht.
Wie positioniert sich der christliche Glaube zur schulpädagogisch viel diskutierten Inklusionsthematik und welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus für die Religionslehrkräfte einen sowohl den Glaubensgrundlagen entsprechenden als auch mit den schulischen Rahmenbedingungen einhergehenden inklusiven Religionsunterricht an den Grundschulen umzusetzen? Berechtigte Fragen, die eine nicht unwesentliche Rolle in der heutigen Schulpädagogik spielen.
In diesem Buch sollen Antworten und Beweggründe aufgezeigt werden und eine fundierte Positionierung erfolgen.
Kapitel 3.2, Inklusion umsetzen:
In Anlehnung an die Bestrebungen der Salamanca-Erklärung, der UN-Behindertenrechtskonvention und der daraus folgenden Umstellung auf Inklusion in den Schulen ist es notwendig, das oben beschriebene Bildungssystem anzupassen. Früher galt die Annahme, ´dass man junge Menschen nur passgenau aufteilen muss, um Gruppen zu erhalten, die dann im Gleichschritt lernen können´. Doch heute stellt sich die Frage: Wie muss das System verändert werden, um allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden? Das Bild der einen idealen ´Musterinklusionsschule´ aufzuzeigen ist aufgrund der verschiedenen Ausgangslagen der Schülerschaften nicht möglich. Es gibt jedoch Merkmale und Leitfragen, die für alle Schulen mit inklusivem Anspruch von Bedeutung sind. Zunächst einmal ist eine inklusive Schule für alle Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebiets zuständig und kann keine Kinder mehr abweisen. Seit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention haben Eltern das Recht, die Schule für ihr Kind auszusuchen und, trotz etwaigem Förderbedarf, in der Regelschule anzumelden. Dieses Recht können die Eltern bei Bedarf einklagen. Um eine Beschulung aller Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen ist es schon von den baulichen Voraussetzungen her unumgänglich, die Schule barrierefrei zu gestalten. Jedoch muss fairer Weise auch bedacht werden, dass dies ein Merkmal ist, welches gerade für schon bestehende Altbauten nicht immer umsetzbar ist. Inklusion in einer heterogenen Lerngruppe zu leisten bedeutet nicht nur, dass eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen oder geistigen Behinderungen einbezogen werden, sondern gilt genauso für den sozial-emotionalen Förderbereich, diverse andere Formen von Behinderungen, Migrationshintergrund und daraus resultierende Andersartigkeit in Bezug auf Sprache, Religionszugehörigkeit und andere ethnische Parameter sowie für Hochbegabungen und jede andere Form der Abweichung vom Bild des fiktiven Durchschnittsschülers.
Kim Schodde, gelernte Heilerziehungspflegerin, verfügt über langjährige Berufserfahrung in der heilpädagogischen Arbeit in inklusiv arbeitenden Hamburger Kindertageseinrichtungen, überwiegend im Elementar- und Vorschulbereich. Durch ein Lehramtsstudium für die Grund- und Mittelstufe baute sie ihre fachlichen Qualifikationen weiter aus. Mit ihrer Erfahrung in der Arbeit nach inklusiven Konzepten und ihrem Studienfach Theologie legte sie den Grundstein dieser Abhandlung, die sich mit dem Konzept der Inklusion beschäftigt und hierbei einen Schwerpunkt auf den Religionsunterricht legt.