Neuerscheinungen 2015Stand: 2020-02-01 |
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Harald Schälike-Ollig
Mediation im Scheidungsprozess: Eine psychologisch-systemische Betrachtung
Erstauflage. 2015. 96 S. 220 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2015
ISBN: 3-9593460-6-9 (3959346069)
Neue ISBN: 978-3-9593460-6-1 (9783959346061)
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Mediation hat sich in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland zu einem eigenständigen Verfahren der Konfliktregulierung in sehr unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft entwickelt.
In der vorliegenden Studie werden verschiedene Beratungskonzepte vorgestellt, die sich an Menschen in verschiedenen Phasen des Scheidungsgeschehens richten. Dabei wird die Familie aus einer systemischen Perspektive betrachtet, welche die Scheidung als Prozess begreift. Die Mediation ist dabei ein Konzept zur Beratung im Zusammenhang mit der juristischen Regelung der Scheidungsfolgen. Andere Angebote, die eine Entscheidungsfindung bezüglich der Fortführung oder Auflösung der Beziehung ermöglichen sowie Konzepte zur Bewältigung des Trennungserlebens werden vergleichend dargestellt, um eventuelle Defizite der Scheidungsmediation aufzuzeigen und jene zu evaluieren.
Textprobe:
Kapitel 2.2, Psychologie der Gerechtigkeit:
Der sich daraus ergebende Anspruch, welcher an das Mediationsverfahren gestellt wird, ist es, eine gemeinsame und rechtsverbindliche Übereinkunft der Streitparteien zu erreichen, zu welcher sie freiwillig gekommen sind und welche beide Parteien gewinnen lässt. Dies ist m. E. im Hinblick auf die Situation oder die Lebensphase, in der sich die Betroffenen befinden, ein hoher Anspruch.
Theorien und Erkenntnisse der Sozialpsychologie in Bezug auf das Denken und Handeln der Betroffenen im Scheidungskonflikt sollen helfen herauszufinden, ob das so definierte Mediationsverfahren diesem Anspruch gerecht werden kann.
Dem Entschluss zur Scheidung oder zunächst zur Trennung vom Partner sind sicherlich unangenehme Emotionen und in der Folge heftige Konflikte vorausgegangen. Welches sind die wahrscheinlichsten Emotionen und Gefühle, die zu den Konflikten führen? Das ist sicher eine zentrale Frage, um in solchen Konflikten zu vermitteln und eine systematische Bearbeitung des konkreten Einzelfalls zu leisten.
Nach Bierhoff (1998) gehen heftige Konflikte immer vom Erleben gravierender Ungerechtigkeit aus, d.h. wenn zumindest eine Partei überzeugt ist, dass die andere Partei geltendes Recht, moralische Standards oder andere Gerechtigkeitsnormen verletzt hat. So auch Montada und Kals: ´Konflikte werden erst ´heiß´, wenn eine Partei sich ungerecht behandelt fühlt,...´ (2001, S.100).
Die Gerechtigkeit oder erlebte Ungerechtigkeit gehört also zu den wichtigen Erfahrungen, die zum Interessenkonflikt führen. Gesellschaftliche Normen, Rechte und Pflichten sind Regeln für zwischenmenschliches Zusammenleben, und Gerechtigkeitskonflikte resultieren aus einer wahrgenommenen Verletzung dieser. Dabei kommt den gesellschaftlichen Instanzen eine besondere Bedeutung zu, die für die Gleichheit und Gerechtigkeit in der Gesellschaft sorgen sollen. Dies sind Behörden, Gerichte, Kammern, Schiedsstellen und andere Institutionen. Rechtsverletzungen staatlicher Autoritäten lösen besonders heftige Empörung aus.
Wenn legitime Interessen mit legitimen Mitteln von beiden Parteien verfolgt werden, kann eine Partei verlieren oder benachteiligt sein. Dies führt zu Beschämung, Enttäuschung oder auch Ärger über eigene Fehler, aber noch nicht zu Empörung (vgl. Montada & Kals, 2001).
Auch das Konzept der relativen Deprivation (RD), von Stouffer und Kollegen in den 40er Jahren eingeführt, beschäftigte sich mit der grundlegenden Frage, wann Menschen mit ihrer Situation unzufrieden sind oder sich benachteiligt fühlen. Unter RD wird das Empfinden verstanden, weniger zu haben, als einem zusteht, die Wahrnehmung einer Diskrepanz zwischen berechtigtem Anspruch und Status quo. Im Ergebnis führt die Bewertung der negativen Situation durch den Betroffenen zu unterschiedlichen Emotionen, welche wiederum zu verschiedenen Verhaltensweisen führen (Stouffer, Suchman, DeVinney, Starr & Williams, 1949).
Bei hoher Empörung unterbleibt beispielsweise ein kühles Kalkül, obwohl dies im persönlichen Interesse läge. Die Handlungsimpulse sind dann oft nicht mehr rational gesteuert und Vergeltung hat Priorität vor Eigeninteresse, führen Montada und Kals aus (2001, S.102).
Um die Bewertungskriterien der Gerechtigkeit soll es im nächsten Kapitel gehen.
2.2.1, Vorstellungen von Gerechtigkeit:
Für eine Bearbeitung von Konflikten mit einer nachhaltigen Wirkung ist es also unabdingbar, die im individuellen Streit relevanten und unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen der Parteien zu erkennen. Daher ist es notwendig, die Vorstellungen von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit in einer Gesellschaft, in der Bevölkerung zu kennen. Hier kann die Mediation, fern der richterlichen Auslegung des festgeschriebenen Rechts in begrenzter Zeit, eine Alternative für die sich Trennenden darstellen, welche die individuellen Bedürfnisse und Bewertungen im Konflikt mehr berücksichtigt.
Die Bewertung der Gerechtigkeit