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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Michael Großkopf

Case Management in der Behindertenarbeit: Theorie und Praxis


2015. 116 S. 13 Abb. 220 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2015
ISBN: 3-9593466-1-1 (3959346611)
Neue ISBN: 978-3-9593466-1-0 (9783959346610)

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Case Management in der sozialen Arbeit ist hierzulande nichts Neues mehr. Seit geraumer Zeit wird diese Methode erforscht und in die Praxis umgesetzt, doch fehlt es an einheitlichen Standards. Selbst über die Begrifflichkeiten herrscht Uneinigkeit. In der Arbeit mit Menschen mit Behinderung gibt es bisher nur wenige Erfahrungen. Dementsprechend wenig Literatur gibt es zu diesem Thema. Diese Studie stellt den Versuch dar, den Lesern und Leserinnen einen informativen Überblick zum Stand der Dinge zu verschaffen. Sie stellt zu diesem Zweck verschiedene Beispiele aus der Praxis sowie Instrumente zur Fallbearbeitung vor.
Um den hohen Ansprüchen, die die Arbeit mit behinderten Menschen an die Handelnden stellt, gerecht zu werden, ist es unabdingbar, den Empowerment-Gedanken zu verinnerlichen und in die tägliche Arbeit zu integrieren. Dieser Umstand bewog den Autor, auch dieses Thema ausführlich zu beschreiben.
Textprobe:
Kapitel 4.3, Grundsatz der kollaborativen und demokratischen Partizipation:
Der zweite Grundwert, der vom Selbstbestimmungsgedanken nicht losgelöst betrachtet werden kann, ist der einer "demokratischen und kollaborativen Partizipation" (vgl.Pilleltensky 1994, S.360 zit. n. Theunissen / Plaute 2002, S. 26) Er besagt: "Wo immer Menschen von Entscheidungen betroffen sind, haben sie ein Recht auf Mitbestimmung!"(Galtung 2000, S.109,116, zit. n. ebenda) Personen, die sich am Rand der Gesellschaft befinden oder von "individuellen und sozialen Interventionen betroffen sind" (Pilleltensky 1994, S.360 zit. n ebenda), sollen sich einzeln oder gemeinsam an der Entscheidungsfindung beteiligen können. Idealerweise wird die Mitbestimmung an Entscheidungen, welche die Interessen der genannten Personen betreffen, im öffentlichen Raum (im weitesten Sinne) ausgetragen. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen werden im Empowermentansatz vor allem als Bürger mit Rechten, als Experten in eigener Sache gesehen. Der Grundsatz der demokratischen und kollaborativen Partizipation beinhaltet die politische Dimension des Empowerments. Es geht um Bürgerbeteiligung, Betroffenenbeiräte, ziviles Engagement und auch Arbeitskreise mit politischem Mandat, um "policymaking". Partizipation fordert die Möglichkeit der Mitgestaltung einer Gesellschaft z.B. durch "die Bildung einer Solidargemeinschaft von Menschen mit gleichartigen Interessen." (ebenda) Die Mobilisierung individueller und kollektiver Stärken und Ressourcen, eines gesellschaftskritischen, emanzipierten und kompetenten Protestpotentials, kann einer von gesellschaftlichen Machtgefügen ausgehenden Bevormundung entgegenwirken. Für die Praxis bedeutet dies, dass kollektives und individuelles Empowerment zur Durchsetzung von Selbstbestimmungsinteressen und Autonomiewünschen entsprechender Unterstützungsmaßnamen bedarf. Eine solche wertgeleitete Orientierung kann sich freilich nur dann entfalten, wenn bestimmte Vorraussetzungen eine demokratische Partizipation zulassen. Theunissen und Plaute (2002) merkten dazu an, dass die Strukturen der Entscheidungsfindung in Gesellschaft, staatlichen Organen, Wohlfahrtsverbänden usw. zentralistisch und bürokratisch angelegt sind. Entscheidungen werden "von oben herab" gefällt und verordnet. Dieser von Galtung (2000, S.16) als "strukturelle Gewalt" (zit. n. ebenda) bezeichnete Umstand erschwere die "Mitbestimmung, Mitgestaltung, wie auch die Förderung der Selbstverantwortlichkeit betroffener Menschen." (ebenda) Damit seien auch beispielsweise die Mitarbeiter in Einrichtungen gemeint.
Daher sei es wichtig, eine lebendige Demokratie zu etablieren, welche zwei Grundzüge annehmen könne: "In Demokratie A beruhen sämtliche Entscheidungen auf einem Konsens, der aufgrund und am Ende eines alle - Herrschende wie Beherrschte - einschließenden Dialog erzielt wurde. In Demokratie B dagegen basieren die Entscheidungen auf einem Mehrheitsbeschluss nach vorrausgehender Debatte und Abstimmung unter Teilnahme aller - der Herrschenden wie der Beherrschten." (Galtung 2000, S16 zit. n. ebenda) "Aus der Sicht von Empowerment hat Modell A den Vorteil, dass es weder eine siegende Mehrheit noch eine unterlegene Minderheit gibt. Es erlaubt eine intensive Suche nach Gemeinsamkeiten. Es gibt keine, z. B. von Gandhi kritisierte "Diktatur der knappen Mehrheit". (Galtung 2000, S.25 zit. n. ebenda) Diese konsensorientierte Demokratie eignet sich prinzipiell nicht ausschließlich für kleinere soziale Systeme und Gesellschaften usw., beide Demokratiemodelle können Sinnstiftend wirken. "Um eine Benachteiligung von Minoritäten [...] in dem abstimmungsorientierten Demokratiemodell zu vermeiden, bedarf es einer normativen Bezugsbasis, die weltweit auf dem Hintergrund internationaler Abkommen und Bekenntnisse als "allgemeine Erklärung der Menschenrechte" Ausdruck gefunden hat. (Galtung 1994; 2000 zit. n. Theunissen/Plaute 2002 S.28) Die Bedeutung der Menschenrech