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Michael Rudolph
Professionalisierung der Physiotherapie in Deutschland: Bestrebungen im Bereich Ausbildung und Qualitätsmanagement
2015. 112 S. 7 Abb. 270 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2015
ISBN: 3-9593468-6-7 (3959346867)
Neue ISBN: 978-3-9593468-6-3 (9783959346863)
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Als Inhaber einer Praxis für Physiotherapie und gleichzeitig Student an einer Fachhochschule in einem berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang mit Schwerpunkt Therapiemanagement, ist der Autor selbst, mit einem kleinen Anteil, am Prozess der Professionalisierung beteiligt. Aus dieser Situation heraus ist die Motivation entstanden, dieser "Sache mit der Professionalisierung" einmal auf den Grund zu gehen. Daraus entstand die folgende Fragestellung: "Sind die derzeitigen Bestrebungen im Bereich Ausbildung und Qualitätsmanagement geeignet, eine Professionalisierung der Physiotherapie in Deutschland zu erlangen?"
Textprobe:
3.4, Entwicklung der Physiotherapie in Deutschland:
[...]
1852-1899:
Der Berliner Arzt und Orthopäde Albert C. Neumann (1803-1876) hörte von der Methode Lings, er reiste nach Stockholm (Schweden) und informierte sich über die "schwedische Heilgymnastik". Nach seiner Rückkehr entstand in Berlin, im Jahre 1852, unter seiner Leitung eine Heilgymnastikschule nach schwedischem Vorbild. In dieser wurden anfänglich sowohl Männer als auch Frauen unterrichtet. Neumann verglich die Stellung des "Gymnasten" mit der eines Apothekers, in Kooperation mit den ärztlichen Spezialisten [vgl.: Uhlmann, 2004].
Neumanns Bestrebungen bestanden darin einen staatlichen Auftrag für die Ausbildung von "Gymnastinnen" zu erhalten. Seinem Ansinnen wurde aber von staatlicher Seite nicht entsprochen, da die offensichtliche Notwendigkeit, für einen eigenen Ausbildungsgang nicht gesehen wurde [vgl.: Schämann, 2005].
Durch den deutsch-französischen Krieg von 1870/71 und den damit verbundenen Bestrebungen einer schnellen Rehabilitation von Kriegsverletzten erhielt die Heilgymnastik aber weiteren Auftrieb [vgl.: Schämann, 2005].
1900-1913:
Der Kieler Chirurg Johann Hermann Lubinus gründete nach seinem Aufenthalt am schwedischen Zentralinstitut, im November 1900, die erste staatliche Schule mit zweijähriger Ausbildung für Heilgymnastinnen an seiner Klinik. Er erkannte den großen Bedarf an ausgebildeten Heilgymnasten und installierte eine Ausbildung in zwei Teilen. Das erste halbe Jahr führte zu einer Ausbildung als Turnlehrerin, die anschließenden eineinhalb Jahre bestanden aus theoretischem und praktischem Unterricht in orthopädischer und medizinischer Gymnastik und Massage. Bis 1919 blieb die Schule in Kiel die einzige ihrer Art in Deutschland. Über die Zielsetzung der Ausbildung schrieb Lubinus 1913 in der "Münchener Medizinischen Wochenschrift": [vgl.: Hüter-Becker, 1986]
"Ich habe mich zunächst mit einer kleinen Schülerinnenzahl begnügt, um erst selbst einmal einen Überblick zu gewinnen, wie sich diese Heilgymnastinnen in unsere deutschen Verhältnisse einfügen; denn dass dieselben mit den ärztlichen Interessen vielleicht kollidieren könnten, war immerhin möglich. Ich suchte einer solchen Gefahr vorzubeugen, einerseits dadurch, dass ich im Unterricht jede Gelegenheit benutzte, ihnen die Grenzen ihres Arbeitsgebietes klar zu machen, andererseits aber auch dadurch, dass in das Prüfungszeugnis der Passus aufgenommen wurde, dass es ihnen nur gestattet sei, nach ärztlicher Vorschrift Heilgymnastik und Massage auszuüben" [Lubinus in Nitschke, 1990].
Im Jahr 1912 wurde auf dem Jahreskongress der Gesellschaft für orthopädische Chirurgie dann die folgende Resolution erlassen:
"Im Hinblick auf die bedenklich um sich greifende Laientätigkeit auf dem Gebiet der Massage und Heilgymnastik gibt die Gesellschaft für orthopädische Chirurgie ihrer Ansicht darin Ausdruck, dass in der Massage gegen die Ausbildung von Laien als Hilfskräfte der Ärzte seitens ärztlich geleiteter Institute nichts einzuwenden ist, weil derartige Hilfskräfte nicht zu entbehren sind. Dagegen hält die Gesellschaft für orthopädische Chirurgie die schematische Ausbildung von Laien in der allgemeinen orthopädischen Heilgymnastik durch ärztliche Institute für sehr bedenklich, weil dieses Gebiet nach dem heutigen Stand der Wissenschaft immer mehr Gegenstand spezialärztlicher Tätigkeit geworden ist. Besonders unangebracht aber erscheint die Ausbildung solcher Laienelemente durch ärztliche Institute mit der Inaussichtnahme späterer selbständiger Tätigkeit der Betreffenden, die gerade auf diesem Gebiet als durchaus unzulässig bezeichnet werden muss der schweren Schädigungen wegen, die daraus für den Patienten entstehen können" [Bade, 1939 zitiert nach Grosch, 1984 bei Schewior-Popp, 1999 und Schämann, 2005].
Bereits mit dieser Resolution werden schon, zu einem chronologisch sehr frühen Zeitpunkt, die standespolitischen Widerstä