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Barbara Wunder
Kindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle
2015. 120 S. 220 mm
Verlag/Jahr: DISSERTA 2015
ISBN: 3-9593502-2-8 (3959350228)
Neue ISBN: 978-3-9593502-2-8 (9783959350228)
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Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit von Jugendamt und Schulen im Hinblick auf den Kinderschutz. Dabei wird der adäquate Umgang mit Fällen der Gefährdung des Kindeswohls durch Schulen, LehrerInnen und pädagogische MitarbeiterInnen an Schulen diskutiert. Die durch zahlreiche Gesetze verankerte Kooperation beider Stellen ist in dieser Hinsicht in Landkreisen und kreisfreien Städten noch nicht zufriedenstellend. Auch das Melden von akuter Kindeswohlgefährdung an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes durch LehrerInnen und Schulen ist noch nicht ausreichend. Dies sind unter anderem Probleme, die zur Schnittstellenproblematik zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und Schulen in diesem Bereich führen. Dazu zählen auch die unterschiedlichen Professionen, Wissens- und Kenntnisstände sowie die Arbeits- und Vorgehensweisen von LehrerInnen und SozialarbeiterInnen. Die Kooperation der beiden Institutionen ist jedoch für einen effektiven Kinderschutz unabdingbar, denn Kinder und Jugendlichen halten sich einen Großteil ihrer Zeit in den Schulen auf. Vor allem dort sind die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in vielen Bereichen beobachtbar. So stellt sich die Frage: Wie kann die Schnittstelle Jugendamt und Schule in Gefährdungsfällen besser funktionieren und so zum Kinderschutz beitragen? .
Wenn die Schulen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt durch ein Instrument befähigt werden könnten einen Gefährdungsfall adäquat zu behandeln, dann würde die Kooperation beider Stellen im Hinblick auf den Kinderschutz im besten Fall verbessert werden. Ziel ist es demnach, ein Instrument in Form eines Handlungsleitfadens zu entwickeln, das Schulen unterstützt, in einem Fall von Kindeswohlgefährdung richtig zu reagieren und so, ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, eine Gefährdungssituation abzuwenden. Auch die MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen Dienste sollen durch dieses Instrument in der Kooperation unterstützt werden.