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Claudia Ossola- Haring, Claudia Ossola-Haring (Beteiligte)

Steuer-Ratgeber für den privaten Haushalt


- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Hilfen im Haushalt - Haushaltsnahe Dienstleistungen - Mit Handwerkerleistungen Steuern sparen
2016. 230 S. 191 mm
Verlag/Jahr: DATEV 2016
ISBN: 3-944505-42-5 (3944505425)
Neue ISBN: 978-3-944505-42-8 (9783944505428)

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Es ist eine Herausforderung, Familie, Beruf und Haushalt gleichermaßen gut zu bewältigen. Oft ist Hilfe nötig, denn niemand kann alles selbst erledigen. Und er muss es auch nicht! Denn das Schöne, wenn man sich helfen lässt, ist: Man spart Steuern. Denn wenn Sie eine Hilfe in Ihrem Privathaushalt anstellen, oder wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, oder wenn Sie statt "Do it yourself" Handwerker beauftragen, wird all dies steuerlich gefördert.

Es scheint ein unausrottbares Vorurteil zu sein, dass Putzhilfen oder Babysitter zu teuer sind, wenn sie angestellt sind. Auch Handwerksleistungen werden aus demselben Grund oft lieber schwarz "geordert", statt "gegen Rechnung". Zugegeben: Legale Verhältnisse mögen etwas teurer sein als illegale. Aber man hat den Vorteil, dass man keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht, dass man keinen bösen Nachbarn und keine enttäuschte Haushaltshilfe fürchten muss. Also auch keine Bußgelder und Strafen drohen können.

Das Fachbuch stellt die verschiedenen Möglichkeiten der Hilfe in Privathaushalten unter Berücksichtigung steuer- sowie sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Aspekte dar.
Nach dem "Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen" sind seit dem 1.1.2009 alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die früher an verschiedenen Gesetzesstellen erfasst waren, in einer Vorschrift, nämlich
35a Einkommensteuergesetz (EStG), zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst worden. Die Förderung beträgt einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr. Wer also beispielsweise im Jahr seiner Haushaltshilfe insgesamt 15.000 Euro bezahlt, kann 20 Prozent = 3.000 Euro von der Steuer abziehen. Wer der Haushaltshilfe 25.000 Euro bezahlt, kann dagegen nur höchstens 4.000 Euro und eben nicht 20 Prozent von 25.000 Euro = 5.000 Euro abziehen.

Es scheint ein unausrottbares Vorurteil zu sein, dass Putzhilfen oder Babysitter viel zu teuer sind, wenn sie angestellt sind. Auch Handwerksleistungen werden aus demselben Grund oft lieber schwarz "geordert", statt "gegen Rechnung". Beliebt ist auch das "Argument", niemanden zu finden, der "auf Karte" arbeiten wolle. Es kann durchaus sein, dass sich hier die "Katze in den Schwanz beißt". Die Belastungsprobe kommt für solche Schwarzarbeiten immer dann, wenn es Streit gibt, beispielsweise um Geld, um Fehler, um verursachte Schäden.

Zugegeben: Auf den ersten Blick mögen legale Verhältnisse etwas teurer sein als illegale. Das stimmt aber nicht immer. Was aber vor allem auch zählt, ist der unschätzbare Vorteil, dass man - weil man weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht - keinen bösen Nachbarn und keine enttäuschte Haushaltshilfe, keine drohenden Bußgelder und Strafen fürchten muss. Und "noch ein" Vorteil: Wenn mal etwas zu Bruch geht oder Fehler passieren, dann sind die Regeln, wer in welchem Fall warum in welcher Höhe für Schäden haftet, klar.

Wer also konkret wissen will, welche mannigfaltigen Möglichkeiten er hat, sich in seinem Privathaushalt helfen zu lassen, hat mit diesem Ratgeber die richtige Wahl getroffen, denn neben allen steuerlichen, finden Sie hier auch alle wichtigen sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Aspekte. Dieser Ratgeber benennt Ihnen die wichtigsten Rahmenbedingungen, kann aber eine professionelle Beratung und Unterstützung, z. B. durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.