buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Thomas Blank

Logos und Praxis


Sparta als politisches Exemplum in den Schriften des Isokrates
2017. XII, 692 S. 240 mm
Verlag/Jahr: DE GRUYTER 2017
ISBN: 3-11-055552-2 (3110555522)
Neue ISBN: 978-3-11-055552-3 (9783110555523)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Dem Athener Isokrates (ca. 436-338 v.Chr.) schreibt man seit jeher eine maßgebliche Rolle bei der ideengeschichtlichen Trennung von Rhetorik und Philosophie zu. Besonders die historischen Exempla in seinen Reden galten dabei lange Zeit als Beleg dafür, dass der ´Erbe der Sophistik´ als Hauptgegner Platons den Anspruch sachlicher Moralität und Wahrhaftigkeit dem Zweck der Demonstration rhetorischer Brillanz untergeordnet habe. Thomas Blank untersucht in seiner Dissertation die Verwendung des bei Isokrates besonders prominenten Exemplums Sparta in dessen gesamtem Werk. Dabei werden erstmals Isokrates´ eigene Bemerkungen zur technischen Gültigkeit bestimmter Argumentationsweisen für die Interpretation berücksichtigt. Es lässt sich zeigen, dass die scheinbaren Widersprüche im isokratischen Spartabild Folge einer Vorführung konkurrierender Argumentationstypen sind. Isokrates´ technische Kommentare dienen als Hinweise darauf, dass nur manche der von ihm präsentierten Argumente plausibel sein sollen. Gegen die These von der tyrannischen Macht des logos setzt er, Platon keineswegs fernstehend, die Forderung nach Moralität der Rede und fordert die Athener am Beispiel Spartas dazu auf, rhetorisch bekundete moralische Ansprüche auch in praktisches Handeln umzusetzen.
"B. gelingt es mit seiner Untersuchung auf vorzügliche Weise, dem Leser diese philosophische Gedankenwelt des Isokartes zu eröffnen, [...]. Es ist im besten Sinne eine Ein- wie Anleitung zu Isokrates und dessen Schrifttum."Sven Günther in: Gymnasium 5/2015 "Die Beschäftigung mit Blanks Thesen im Modus der Widerspruchsbereitschaft wird eine erkenntnisfördernde Wirkung nicht verfehlen."Sandra Zajonz in: BMCR 2014.12.15
T. Blank, Universität des Saarlandes, Saarbrücken.