Sind Ansprüche mit ihnen zugrunde liegenden Rechten untrennbar verwoben oder können Rechtsfolgen einer isolierten Analyse zugeführt werden? Inspiriert vom anglo-amerikanischen Rechtskreis und unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsentwicklung interpretiert Franz Hofmann das deutsche Anspruchssystem als Rechtsbehelfssystem. Stammrechte und Rechtsfolgenrechte zu deren Durchsetzung werden kategorial unterschieden; die Rechtsdurchsetzung wird als selbständiger Problemkreis verstanden. Vor diesem Hintergrund analysiert der Autor konkret Funktion und ´Anatomie´ des ´Rechtsbehelfs Unterlassen´. Während Unterlassungsansprüche privatrechtsübergreifend eine einheitliche Grundstruktur aufweisen, bedarf ihr Einsatz zur Rechtsverwirklichung einer differenzierten Beurteilung.