Das Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht wird meist im Hinblick auf die Rezeption von Völkerrecht im nationalen Recht betrachtet. Dabei findet an vielen Stellen umgekehrt auch nationales Recht Eingang ins Völkerrecht und wird als solches in Entscheidungen internationaler Gerichte vielfach angewendet. Nils Börnsen untersucht die theoretischen Grundlagen der Anwendbarkeit nationalen Rechts im Völkerrecht anhand einer Betrachtung des Investitionsschutzrechts. Er untersucht dabei Existenz und Gestalt eines völkerrechtlichen Rechtsanwendungsrechts. Neben der Bestimmung der konkreten Rechtsgrundlagen für die Anwendung nationalen Rechts in Form von Verweisen untersucht er auch die Frage der richtigen Bestimmung und Auslegung des nationalen Rechts. Dem schließt sich eine Betrachtung der Grenzen der Anwendung nationalen Rechts im Falle von Normkonflikten zwischen Völkerrecht und anwendbarem nationalen Recht an. Hierbei kommen verschiedene rechtsordnungsinterne und -externe Kollisionsregeln einschließlich des Internationalen Ordre Public zur Anwendung.