Der Insolvenzplan entwickelt sich immer mehr zur ´Allzweckwaffe´ des Insolvenzrechts. Umso dringender bedarf es einer tragfähigen rechtswissenschaftlichen Einordnung dieses Rechtsinstituts. In der Wissenschaft ist jedoch die Rechtsnatur des Insolvenzplans bislang umstritten. Diesen Streit bereitet Matthias Fritzsche grundlegend auf und entscheidet ihn zugunsten der Vertragstheorie. Er entwickelt dazu eine Konstruktion des Insolvenzplans als Vertrag, die maßgeblich auf die Rechtsfigur einer Bruchteilsgemeinschaft der Gläubiger an Verfahrensrechten gestützt ist. Das vorliegende Werk ist jedoch nicht nur eine wissenschaftliche Grundlagenarbeit zu dieser Gläubigergemeinschaft und dem Insolvenzplanverfahren, sondern bietet auch Lösungen für praktische Fragen im Planverfahren wie etwa jene nach der Zulässigkeit sogenannter Nachzüglerklauseln.