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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Erich Göhler, Franz Gürtler, Helmut Seitz (Beteiligte)

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Kommentar


Herausgegeben von Göhler, Erich; Mitarbeit: Seitz, Helmut; Gürtler, Franz
17. Aufl. 2017. LIV, 1555 S. 20 cm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2017
ISBN: 3-406-68948-5 (3406689485)
Neue ISBN: 978-3-406-68948-2 (9783406689482)

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Zum Werk
Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch
- übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
- Beschränkung auf aktuelle Fragen
- vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
- besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen
Vorteile auf einen Blick
- Referenzwerk für alle Verfahrensbeteiligten
- praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundiert
- handlich und kompakt
Zur Neuauflage
Die 17. Auflage berücksichtigt sämtliche Novellierungen des OWiG seit Erscheinen der Vorauflage, so etwa
- das 8. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, durch das die in
30 OWiG normierten Höchstsätze der Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen drastisch angehoben worden sind; mit dem in diese Vorschrift neu eingefügten Absatz 2a wurde nunmehr eine Rechtsgrundlage für die Festsetzung einer Geldbuße gegen Rechtsnachfolger geschaffen
- das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten mit Änderungen der

46 und 110d OWiG
- Änderungen zu den Gebühren und Auslagen gemäß
107 OWiG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und zwei Gesetze betreffend die Strukturreform des Gebührenrechts
- Modifikationen der

120, 123 OWiG durch das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes vom 21.10.2016
- Der umfangreiche Anhangteil enthält u.a. eine Zusammenstellung zahlreicher Zuständigkeitsvorschriften der Länder auf aktuellem Stand.
Durchgehend befindet sich das Werk auf dem Bearbeitungsstand Mitte 2017.
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.