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Richard Urban, Bernd Wittkowski
(Beteiligte)
Bundesdisziplinargesetz (BDG), Kommentar
2. Aufl. 2017. XXI, 643 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2017
ISBN: 3-406-69363-6 (3406693636)
Neue ISBN: 978-3-406-69363-2 (9783406693632)
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Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt das beamtenrechtliche Verfahren bei Dienstvergehen von Beamten. Der neue Kommentar bietet eine praxisnahe Erläuterung, die auch landesrechtliche Besonderheiten berücksichtigt.
Schwerpunkte des Kommentars sind eine Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht (das heißt zu den Dienstvergehen) sowie die ausführliche Erläuterung des behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahrens.
Typische Dienstvergehen eines Beamten sind z.B. schuldhafte Verletzungen der
- Treuepflicht
- Neutralitätspflicht
- Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten
- Verschwiegenheitspflicht
- Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges
Beim Verdacht eines Dienstvergehens findet zunächst ein behördliches Disziplinarverfahren statt.
Gegen den Beamten können folgende Disziplinarmaßnahmen verhängt werden:
- Verweis
- Geldbuße
- Kürzung der Dienstbezüge
- Zurückstufung
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Die behördliche Abschlussentscheidung (z.B. eine Geldbuße) kann in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden. Gegen die Gerichtsentscheidung sind die Berufung zum Oberverwaltungsgericht und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich.
Vorteile auf einen Blick
- Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten
- Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, zuletzt durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.
Zielgruppe
Für mit Disziplinarangelegenheiten befasste Beamte, insbesondere Personalleiter und Personalräte in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte.