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Jürgen W. Hidien, Andreas Jürgens
(Beteiligte)
Die Besteuerung der öffentlichen Hand
Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Herausgegeben von Hidien, Jürgen W.; Jürgens, Andreas
2017. LVIII, 2638 S. 224 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2017
ISBN: 3-406-69941-3 (3406699413)
Neue ISBN: 978-3-406-69941-2 (9783406699412)
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Zum Werk
Die öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung).
Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird nun in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen.
Das Werk stellt insbesondere die einzelsteuerlichen Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand dar und bietet eine grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebieten. Daneben wird die Besteuerung unterschiedlichster staatlicher Einrichtungen umfassend und praxisorientiert behandelt, z.B. von kommunalen Verkehrsbetrieben, Entsorgungsbetrieben, Friedhöfen, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, Parkraumbewirtschaftung, Sparkassen, Hochschulen und Rundfunkanstalten.
Dabei finden insbesondere die Aspekte der Körperschaftsteuer, der deutschen und europäischen Umsatzsteuer unter Berücksichtigung des neuen
2b UStG, der Gewerbesteuer, des Bilanzsteuerrechts, der Grund- und Grunderwerbsteuer und des sonstigen Abgabenrechts Beachtung.
Das Werk deckt umfassend die Themenfelder der Öffentlichen Hand als Wirtschafts- und Steuersubjekt, der Unternehmensformen und der Rechtsformwahl bis hin zu Public Private Partnership, tax compliance und der Konkurrentenklage ab.Vorteile auf einen Blick
- systematische Darstellung der Besteuerung verschiedener kommunaler Unternehmen und Betätigungen
- umfangreiche, grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebieten
- anwendungs- und praxisorientiert
Zielgruppe
Für Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Bereits angekündigt u.d.T.: Die öffentliche Hand im Steuerrecht