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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Hans-Georg Janzen, Otto-Gerd Lippross (Beteiligte)

Umsatzsteuer 2017 mit kommentiertem Umsatzsteuer-Anwendungserlass


Neuausg. Stand 1. Januar. 2017. 1124 S. 29.7 cm
Verlag/Jahr: BOORBERG 2017
ISBN: 3-415-05884-0 (3415058840)
Neue ISBN: 978-3-415-05884-2 (9783415058842)

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Das Praxiswerk "Umsatzsteuer 2017" enthält die wichtigsten Materialien für die Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fragen:

- UStG und UStDV mit Rechtsstand 1.1.2017
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass in konsolidierter Fassung mit Rechtsstand 1.1.2017 mit optischen Hervorhebungen der Änderungen in 2016
- kommentierende Hinweise der Autoren zu den Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bis einschließlich 1.1.2017
- Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit Rechtsstand 1.1.2017
- Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit Rechtsstand 1.1.2017

Im Laufe des Jahres 2016 hat es im Bereich der Umsatzsteuer wieder viele praxisrelevante Änderungen gegeben. Darüber hinaus sind zum 1.1.2017 wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Der aktuelle Leitfaden geht auf alle Änderungen mit praxisorientierten Gestaltungsmöglichkeiten ein.

Die Praxis orientiert sich vor allem an dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Er enthält kommentarähnliche Anweisungen der Finanzverwaltung mit Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In dem im Werk abgedruckten Text sind die im Laufe des Jahres 2016 erfolgten Änderungen der Verwaltungsanweisungen durch Fettdruck hervorgehoben, damit dem Leser die aktuellen Entwicklungen ins Auge fallen.

Die jeweiligen Abschnitte des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses haben die Verfasser um grau hinterlegte und damit deutlich von den amtlichen Texten abgesetzte Anmerkungen ergänzt. Diese Anmerkungen stellen keine umfassende Kommentierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses dar. Vielmehr geht es darum, aktuelle Entwicklungen zu verdeutlichen und Hinweise auf noch nicht in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitete Rechtsprechung zu geben.

Außerdem stellen die Verfasser vor allem dort die Rechtslage ausführlich dar, wo die Verwaltung auf Positionen verharrt, die durch die Rechtsprechung überholt sind.