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Susanne Heinemeyer

Der Grundsatz der Akzessorietät bei Kreditsicherungsrechten.


Habilitationsschrift
2017. 414 S. 414 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2017
ISBN: 3-428-15153-4 (3428151534)
Neue ISBN: 978-3-428-15153-0 (9783428151530)

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Die Akzessorietät, eines der grundlegenden Prinzipien des Kreditsicherungsrechts, bezeichnet die Abhängigkeit eines Sicherungsrechts wie etwa der Bürgschaft, der Hypothek oder des Pfandrechts von der gesicherten Forderung. In der Arbeit wird die Entwicklung dieses Akzessorietätsgrundsatzes vom römischen Recht über das preußische Recht im 18. und 19. Jh. bis zum BGB untersucht. Dabei werden insbesondere auch die sog. nicht-akzessorischen Sicherungsrechte in den Blick genommen.
Die Akzessorietät, eines der grundlegenden Prinzipien des Kreditsicherungsrechts, bezeichnet die Abhängigkeit eines Sicherungsrechts wie etwa der Bürgschaft, der Hypothek oder des Pfandrechts von der gesicherten Forderung. In der Arbeit wird die Entwicklung dieses Akzessorietätsgrundsatzes vom römischen Recht über das preußische Recht im 18. und 19. Jh. bis zum BGB untersucht. Dabei werden insbesondere auch die sog. nicht-akzessorischen Sicherungsrechte des BGB in den Blick genommen.

Obgleich sich schon im römischen Recht ansatzweise ein Akzessorietätsverständnis zeigt, wurde die Akzessorietät nicht als Prinzip tradiert, sondern ist als Grundsatz erst in der Lehre des 19. Jh. entstanden. Anders als bisher angenommen sah der historische Gesetzgeber des BGB in der Akzessorietät keinen strengen und ausnahmslosen, sondern einen flexiblen Grundsatz, der es ermöglicht, Sicherungsrechte unterschiedlich stark mit der zu sichernden Forderung zu verknüpfen.
Einleitung

1. Akzessorietät im römischen Recht

Einführung - Hinweise auf Akzessorietät der Bürgschaft (sponsio, fidepromissio und fideiussio) - Quellen, die gegen eine akzessorische Bindung sprechen: zu Flumes These von den Bürgschaftsstipulationen - Ergebnisse zur Akzessorietät der Bürgschaft - Hinweise auf Akzessorietät des Pfandrechts (pignus, hypotheca) und der Sicherungsübereignung (fiducia) - Ergebnisse zur Akzessorietät des Pfandrechts und der Sicherungsübereignung - Diskussion in der Forschung zur Akzessorietät im römischen Recht

2. Akzessorietät im 18. bis 20. Jahrhundert

Akzessorietät im preußischen Recht - Akzessorietät bei der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

3. Entwicklung der Akzessorietät vom römischen über das preußische Recht und die Entstehung des BGB bis heute

Vergleich der Akzessorietät in den Entwürfen des BGB mit der Akzessorietät im römischen und preußischen Recht - Der Begriff der Akzessorietät

4. Verhältnis zwischen der gesicherten Forderung und der Sicherung bei nicht-akzessorischen Sicherungsrechten

Hinweise auf Akzessorietät beim Eigentumsvorbehalt - Hinweise auf Akzessorietät bei der Sicherungsübereignung und Sicherungszession - Hinweise auf Akzessorietät bei der Sicherungsgrundschuld - Ergebnisse der Untersuchung des Verhältnisses von Forderung und Sicherung bei nicht-akzessorischen Sicherungsrechten. Bewertung und Ausblick

5. Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerung

Literatur- und Quellenverzeichnis

Sachregister
"The Principle of Accessoriness in Security Rights"

Accessoriness is one of the fundamental principles of security law. It denotes the dependence of a security right like mortgage, guarantee or lien on the secured claim. This postdoctoral thesis examines the development of the principle of accessoriness from Roman law to Prussian law in the 18th and 19th century up to the German Civil Code (BGB). A main focus is set on the non-accessory security rights.