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Stand: 2020-02-01
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Sebastian Huhle

Die Sanktionierung von jungen Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht.


Zugleich eine Sanktionslehre für das Ordnungswidrigkeitenrecht. Dissertationsschrift
2017. 343 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2017
ISBN: 3-428-15330-8 (3428153308)
Neue ISBN: 978-3-428-15330-5 (9783428153305)

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Begehen junge Menschen eine Ordnungswidrigkeit, so erhalten sie im Regelfall einen Bußgeldbescheid und werden mit Geldbuße geahndet. Dieser Zustand mutet mit Blick auf das Jugendstrafrecht seltsam an. Die Untersuchung knüpft hier an und würdigt umfassend, mit welchen Sanktionen junge Menschen im Bußgeldrecht konfrontiert werden und ob dies verfassungsrechtlich beanstandungsfrei ist. Schließlich werden Ansätze für eine jugendgemäße Fortentwicklung des Bußgeldrechts diskutiert.
Junge Menschen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht in erster Linie wie Erwachsene behandelt. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, so erhalten sie einen Bußgeldbescheid und werden mit Geldbuße geahndet. Dies verwundert zunächst, denkt man an das ausdifferenzierte System der jugendstrafrechtlichen Sanktionen. Dahinter steckt jedoch die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Bei näherem Hinsehen entdeckt man aber, dass der Gesetzgeber dem Rechtsanwender durch die Hintertür des Vollstreckungsrechts doch jugendgemäße Sanktionen an die Hand gibt. Ausgehend von diesen Eigentümlichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts arbeitet die Untersuchung umfassend auf, mit welchen Sanktionen junge Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht konfrontiert werden und ob dies verfassungsrechtlich beanstandungsfrei ist. Die Arbeit plädiert schließlich dafür, das Ordnungswidrigkeitenrecht jugendgemäß weiterzuentwickeln und zeigt hierfür Ansätze auf.
A. Einführung

Sonderbehandlung junger Menschen in der deutschen Rechtsordnung - Behandlung junger Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht - Gründe für Sonderbehandlung und Gleichbehandlung im Ordnungswidrigkeitenrecht - Verfassungsrechtliche Relevanz der Behandlungen junger Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht - Thematische Eingrenzung und Schwerpunktsetzung - Gang der Untersuchung

B. Die Sanktionierung von jungen Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht de lege lata und ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Die Sanktionen des Ordnungswidrigkeitenrechts - Die Anwendbarkeit der Sanktionen auf junge Menschen - Struktur des Sanktionssystems in Bezug auf junge Menschen - Die Vereinbarkeit der Sanktionen des Ordnungswidrigkeitenrechts mit Verfassungsrecht - Ergebnis

C. Die Sanktionierung von jungen Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht de lege ferenda

Keine Sanktionierung von jungen Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht - Jugendordnungswidrigkeitengesetz - Anwendung des JGG auf Ordnungswidrigkeiten - Spezielles Sanktionsrecht im OWiG für junge Menschen - Neue Sanktionen für junge Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht - Kinder- und Jugendhilferecht statt Ordnungswidrigkeitenrecht - Ausbau verfahrensrechtlicher Sanktionen und Änderung des Regelungsmechanismus - Sanktionierung der Erziehungsberechtigten - Das "junge Alter" als kodifizierter Milderungsgrund - Ergebnis

D. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis
Sebastian Huhle studierte Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam. Die Erste Juristische Prüfung legte er im März 2012 in Berlin ab. Das Referendariat absolvierte Sebastian Huhle im Bezirk des OLG Koblenz. Die zweite Juristische Prüfung bestand er im November 2017 in Trier. In der Zeit von 2013 bis 2017 war er Mitarbeiter an der Professur von Prof. Dr. Timo Hebeler und am Institut für Umwelt- und Technikrecht in Trier. Derzeit ist Sebastian Huhle Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer unter der Leitung von Prof. Dr. Mario Martini. Im Mai 2017 wurde er an der Universität Potsdam promoviert. Sein Betreuer war Prof. Dr. Wolfgang Mitsch.