buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Tom Graber, Mathias Kälble (Beteiligte)

Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen. Abteilung A: Die Urkunden von 948 bis 1380


Band 5: 1248-1264
Mitarbeit: Graber, Tom; Kälble, Mathias
2017. LXXVIII, 504 S. 19 Taf. 302 x 218 mm
Verlag/Jahr: HARRASSOWITZ 2017
ISBN: 3-447-10916-5 (3447109165)
Neue ISBN: 978-3-447-10916-1 (9783447109161)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Der fünfte Band der älteren Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen enthält die von den Wettinern ausgestellten und empfangenen Urkunden der Jahre 1248 bis 1264. Er beleuchtet die politisch-territoriale Neuordnung des mitteldeutschen Raumes nach dem Übergang der Landgrafschaft Thüringen auf Markgraf Heinrich den Erlauchten, den Ausbau seiner Herrschaft in den Marken Meißen und Lausitz sowie im Reichsland Pleißenland bis zur ersten großen Teilung des wettinischen Herrschaftskomplexes 1263 und die Beilegung des Konflikts mit dem Haus Hessen-Brabant um das ludowingische Erbe 1264.
Die 248 ausführlich kommentierten Urkunden, von denen 33 erstmals ediert sind, spiegeln diese Vorgänge auf unterschiedlichen Ebenen wider: Sie dokumentieren das spannungsreiche Verhältnis der Wettiner zu den benachbarten Fürsten auf dem Gebiet der heutigen Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Hessen, aber auch zum König von Böhmen und zu den Herzögen von Schlesien. Die in den Urkunden erkennbare Intensivierung landesfürstlicher Herrschaft unter den Vorzeichen des beginnenden Interregnums zeigt sich in der wachsenden Bedeutung des Landgerichts, einer intensivierten Städtepolitik sowie in der großen Zahl landesherrlicher Belehnungen wie klösterlicher Privilegierungen und nicht zuletzt in der Herausbildung einer landesfürstlichen Kanzlei, deren Struktur in diesem Band erstmals sichtbar wird.