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Hermann-Josef Bunte, Eugen Langen (Beteiligte)

Kartellrecht (KartellR), Kommentar, 2 Bde.


Deutsches Kartellrecht; Europäisches Kartellrecht
Herausgegeben von Langen, Eugen; Bunte, Hermann-Josef
13. Aufl. 2017. 4582 S. 258 mm
Verlag/Jahr: LUCHTERHAND (HERMANN) 2017
ISBN: 3-472-08963-6 (3472089636)
Neue ISBN: 978-3-472-08963-6 (9783472089636)

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60 Jahre Kartellgesetz und EU-Wettbewerbsregeln – 60 Jahre Langenscher Kommentar zum Kartellrecht. Am 01.01.1958 ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten, am gleichen Tag ebenso die Wettbewerbsregeln des damaligen EWG-Vertrages (Art. 85–93 EWGV). Zu diesem Zeitpunkt lag bereits die 1. Auflage des "Langen" als der "Erstling der Erläuterungswerke zum GWB" vor, der später um die Erläuterungen zum europäischen Kartellrecht ergänzt wurde. 60 Jahre später kann nun die 13. Auflage des bewährten Standardwerks als "Erstling" zum neuen Kartellrecht vorgelegt werden. 13 Auflagen, mit denen der Kommentar seit 1958 ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle Kartellrechtsjuristen geworden ist, davon 7 Auflagen seit der Übernahme durch den jetzigen Herausgeber vor 23 Jahren und der Benennung als "Langen/Bunte", sprechen für die allseits anerkannte Qualität des vielzitierten Standardkommentars zum Kartellrecht.

13 Auflagen, mit denen der Kommentar seit 1958 unentbehrliches Hilfsmittel aller Kartellrechtsjuristen geworden ist, davon 7 Auflagen seit der Übernahme durch den jetzigen Herausgeber vor 23 Jahren, sprechen für große Kontinuität und machen dessen einzigartige Stellung in der Kartellrechtsliteratur deutlich.

In zwei Bänden wird das deutsche und europäische Kartellrecht unter Berücksichtigung der zahlreichen Änderungen im nationalen und EU-Kartellrecht, insbesondere durch die Vergaberechtsnovelle und die 9. GWB-Novelle , kommentiert. Alle 214 Paragrafen des neuen GWB sind dabei in Bd. 1 umfassend kommentiert, schon dies einzigartig in der gesamten Kartellrechtsliteratur. Im EU-Kartellrecht (Bd. 2) sind dabei selbstverständlich berücksichtigt die neuesten Entwicklungen der Kommissionspraxis und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte sowie der neueste Stand der sekundärrechtlichen Vorschriften, Leitlinien und Bekanntmachungen zum Kartellrecht, z. B. die neue Bagatellbekanntmachung und die neue TT-GVO sowie die hierzu ergangenen neuen Leitlinien.

Aus dem Inhalt:

Im nationalen Recht haben die Vergaberechtsform 2016 und die GWB-Novelle 2017 das GWB maßgeblich verändert. Das GWB umfasst jetzt 214 Paragrafen. Die Vergaberechtsreform 2016 hat die Struktur des Vergaberechts komplett verändert. Insbesondere die Ausschreibungspflicht für Konzessionen modernisiert in diesem Bereich das öffentliche Auftragswesen. Gestärkt wird die Digitalisierung.

Die 9. GWB-Novelle 2017 setzt vor allem die Schadensersatzrichtlinie der EU um und erleichtert den Schadensersatz für Kartellgeschädigte. Zudem werden Regelungslücken bei der Bußgeldhaftung geschlossen durch die Haftung von Konzernen und Rechtsnachfolgern für Bußgelder, so dass sich Kartellbeteiligte nicht durch Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen der Bußgeldhaftung entziehen können. Die gleichzeitige Stärkung der Geschädigten und die Heranziehung der Konzernmütter für die Kartellrechtsverstöße ihrer Tochterunternehmen werden eine präventive Wirkung entfalten.

Das Kartellrecht wird mit der 9. GWB-Novelle in vielfacher Hinsicht an die zunehmende Digitalisierung der Märkte angepasst, z. B. kann ein kartellrechtlich relevanter Markt auch dann vorliegen, wenn kein Geld fließt, wie es bei vielen internetbasierten Angeboten der Fall ist: bei Suchmaschinen, Vergleichsportalen und lnformationsdiensten.

Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich unterhalb der redaktionellen Ebene werden erleichtert, ebenfalls Zusammenschlüsse von Dienstleistungsunternehmen der Verbundgruppen der Kreditwirtschaft (Sparkassen, Volksbanken) im sog. Back-office-Bereich. Im Bereich des Ministererlaubnisverfahrens wurden die Fristen und Begründungspflichten verschärft. Zum Punkt "Verbraucherschutz und Bund