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Andreas Gronimus

Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren


Paragraphen 80-96a ArbGG, Paragraphen 83, 84 BPersVG mit den Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze. Kommentar
2017. XX, 809 S. 21 cm
Verlag/Jahr: SCHMIDT (ERICH), BERLIN 2017
ISBN: 3-503-17153-3 (3503171533)
Neue ISBN: 978-3-503-17153-8 (9783503171538)

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Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind für Personalvertretungssachen die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren ist jedoch nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes durchzuführen. Dr. Andreas Gronimus erläutert Ihnen anschaulich die spezifische Ausgestaltung und Handhabung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens: von Rechtswegbeschreibungen und gerichtsverfassungsrechtlichen Regelungen des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts zur praktischen Anwendung des ArbGG in allen drei Verfahrensinstanzen - unter umfassender Auswertung einschlägiger Rechtsprechung der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichte.
Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind für Personalvertretungssachen die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren ist jedoch nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes durchzuführen.

Dr. Andreas Gronimus erläutert anschaulich die spezifische Ausgestaltung und Handhabung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - einer über Jahrzehnte entstandenen Verfahrensordnung mit durchaus erheblichen Eigenheiten. Der umfassende Kommentar bietet dem Praktiker:

- Rechtswegbeschreibungen und gerichtsverfassungsrechtliche Regelungen des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts
- Profunde Darstellung des Beschlussverfahrens in seinen drei Instanzen, einschließlich der ergänzenden Rechtsbehelfe (sofortige Beschwerde, Anhörungsrüge, Wiederaufnahme)
- Ausführliche Auswertung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf Bundes- und Länderebene

Besonderer Wert wird auf die Herausarbeitung auch der arbeitsgerichtlichen Praxis gelegt, soweit sie auf den öffentlichen Dienst übertragbar ist - aber auch auf die Beschreibung der sachlich begründeten Abweichungen.
Dr. jur. Andreas Gronimus ist Verbandssyndikus des Deutschen BundeswehrVerbandes und seit 1989 für Personalvertretungs-, Arbeits- und Tarifrecht verantwortlich sowie als Rechtsanwalt zugelassen.