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Astrid Lilie-Hutz
Akteneinsichtsrecht für Schöffen
Insbesondere bei Verständigungen in Umfangsverfahren. Dissertationsschrift
Neuausg. 2017. 256 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2017
ISBN: 3-631-72643-0 (3631726430)
Neue ISBN: 978-3-631-72643-3 (9783631726433)
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Schöffen können bei Verständigungen in Strafverfahren ohne Aktenkenntnis nicht effektiv mitwirken, da so die Verständigungsgrundlage fehlt. Anhand des rechtlichen Rahmens und der Rechtsprechung dazu zeigt dieses Buch praktische Wege auf, wie die Beteiligung von Laien im Strafverfahren mit einer Akteneinsicht sinnvoller ausgestaltet werden kann.
In Deutschland gesprochene Strafurteile ergehen "im Namen des Volkes". Die an vielen Strafverfahren beteiligten Schöffen können aber ihre Aufgabe insbesondere bei Verständigungen nicht aktiv wahrnehmen. Gerade in Umfangsverfahren werden sie ohne eine sinnvoll ausgestaltete Akteneinsicht zu Statisten. Denn Grundlage für eine Verständigung sind die Akten, in die die Schöffen keine Einsicht haben. Die Autorin wirft einen Blick in die Vergangenheit und befasst sich mit der historischen Entwicklung der Gründe für eine Laienbeteiligung am Strafprozess. Anhand des Status Quo des rechtlichen Rahmens und der Rechtsprechung zu diesem Thema werden praktische Wege aufgezeigt, wie die Beteiligung von Laien im Strafverfahren mit einer Akteneinsicht sinnvoller und effektiver ausgestaltet werden kann.
Historische Entwicklung Laienrichtertum - Schöffenamt, die heutige Gesetzeslage - Akteneinsicht für Schöffen? - Entwicklung der Rechtsprechung, Literatur - Besonderheiten der Schöffenbeteiligung bei Verständigungen in Wirtschaftsstrafverfahren - Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung eines Akteneinsichtsrechts.
Astrid Lilie-Hutz studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit einer Station bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York (USA). Als Rechtsanwältin berät sie Individualbeschuldigte und Unternehmen in Wirtschaftsstrafsachen. Sie ist zudem Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Wirtschaftsstrafrecht e.V. und als Redakteurin für eine juristische Fachzeitschrift tätig.