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Leonie Viktoria Böcking

Der "besondere Schutz" der Ehe gem. Art. 6 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts


Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Dissertationsschrift
Neuausg. 2017. 294 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2017
ISBN: 3-631-72819-0 (3631728190)
Neue ISBN: 978-3-631-72819-2 (9783631728192)

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In der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Gleichstellung mit Ehegatten aus Art. 3 Abs. 1 GG. Die Autorin untersucht, inwieweit die Ehe noch unter dem durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten "besonderen Schutz" steht.
Die Autorin untersucht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum "besonderen Schutz" der Ehe gem. Art. 6 Abs. 1 GG. In seiner Lebenspartnerschaftsentscheidung erklärte das Gericht die einfachgesetzliche Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gerade deshalb für verfassungsgemäß, da sie als gleichgeschlechtliche Gemeinschaft im Vergleich zur Ehe ein "aliud" sei. In seiner jüngsten Judikatur beschäftigt sich das Gericht allerdings bereits damit, inwieweit Lebenspartnern ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit Ehegatten aus Art. 3 Abs. 1 GG zusteht. Der Fokus liegt also nicht mehr auf der Lebenspartnerschaft als "aliud" zur Ehe, sondern umgekehrt auf der Eigenschaft beider Lebensgemeinschaften als rechtsverbindliche Formen der Verantwortungsgemeinschaft. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, inwieweit die Ehe noch unter dem durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten "besonderen Schutz" steht und gibt Anlass, den grundgesetzlichen Eheschutz in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu untersuchen.
Der "besondere Schutz" der Ehe in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe.

Leonie Viktoria Böcking studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ihr Referendariat absolviert sie am Landgericht Gießen.