Zahlungsschwierigkeiten, das Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes sowie ein sich möglicherweise anschließendes Insolvenzverfahren stellen gravierende Einschnitte für den Schuldner sowie die übrigen Betroffenen dar. Ausgehend von einer Darstellung der historischen Entwicklung sowie der Leitbilder und Zielsetzungen der Insolvenzrechte in Frankreich und Deutschland als auch der Haftungsrisiken für Unternehmensleiter widmet sich die Arbeit der Darstellung sowohl der Verfahren vor und nach Eintreten eines Insolvenzeröffnungsgrundes in beiden Ländern als auch der Gemeinsamkeiten und Unterschiede.Norbert Renftle ist Rechtsanwalt bei der Kollmar, Deby & Sinz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München.