Die Arbeit befasst sich bezüglich des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen Beamte mit der Zulässigkeit des gerichtlichen Vergleichs. Der Bundes- und fast alle Landesgesetzgeber schließen ihn unter Hinweis auf die Wesensfremdheit im Disziplinarrecht ausdrücklich aus. Der Verfasser untersucht insbesondere den verfassungsrechtlichen Rahmen und zeigt auf, dass der gerichtliche Vergleich vielmehr auch von Verfassungs wegen abzulehnen ist. Behandelt wird zudem die Frage, inwieweit die Beendigung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens Aspekten der Verfahrensökonomie zugänglich ist.Der Autor wurde 1982 in Hannover geboren und studierte dort ab 2003 Rechtswissenschaften. Seit 2011 ist er im niedersächsischen Landesdienst tätig.