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Dennis Klinke
Die DDR. Ein Unrechtsstaat?
Annäherung an einen umstrittenen Begriff
2017. 36 S. 210 mm
Verlag/Jahr: GRIN VERLAG 2017
ISBN: 3-668-38526-2 (3668385262)
Neue ISBN: 978-3-668-38526-9 (9783668385269)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Artikel 17 des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) regelt die Rehabilitierung der Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen der DDR. Der zweite deutsche Staat wird dabei als "Unrechts-Regime", mithin als Unrechtsstaat bezeichnet. Diese Hausarbeit versucht sich diesen Begriffen zu nähern.
Der Begriff "Unrechtsstaat" ist zweifelsfrei negativ konnotiert. Er sorgt mit seinem schillernden Antlitz für hitzige Debatten zwischen Opfern und Apologeten des SED-Regimes und beschäftigt die Forscher der Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft gleichermaßen. In der medialen Betrachtung erlangte er vor allem in Folge der Landtagswahlen in Thüringen in den Jahren 2009 und 2013 breite Präsenz. Die Aussicht auf einen Ministerpräsidenten der Partei DIE LINKE - rechtsidentisch mit der staatstragenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) - sorgte für Aufsehen. Das Bekenntnis zur DDR als Unrechtsstaat wurde zur condicio sine qua non für eine Regierungsbeteiligung der Linken. Ob dieses lackmustestartige Bekenntnis zur Unrechtsstaat-Vokabel einen erkenntnisträchtigen Mehrwehrt hat, scheint zweifelhaft, gibt es doch schließlich keine feste Definition von ihr - weder in der Rechts- noch in der Politikwissenschaft. So kreiert jeder seine eigene Definition, gewichtet einzelne Faktoren unterschiedlich stark und ist dabei zumeist von mehr oder weniger klaren Interessen geleitet.
Zur Klärung der erkenntnisleitenden Frage, ob die DDR denn ein Unrechtsstaat gewesen ist, bedarf es daher einer eigenständigen Definition dieses Begriffs, deren Zustandekommen möglichst transparent und nachvollziehbar geschehen soll. Denn freilich ist mit der Selektion von Bereichen die erfasst werden sollen und jenen die nicht erfasst werden sollen, eine Beeinflussung des letztendlichen Ergebnisses verknüpft. Vor diesem Hintergrund gilt es, eine möglichst reflektierte Einordnung zu treffen.