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Simon Rosenberg
Change of Control-Klauseln in der Insolvenz
2017. XX, 258 S. 21 cm
Verlag/Jahr: RWS KOMMUNIKATIONSFORUM 2017
ISBN: 3-8145-1649-4 (3814516494)
Neue ISBN: 978-3-8145-1649-3 (9783814516493)
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Es ist ein Grundsatz des Vertragsrechts, dass ein Wechsel eines Vertragspartners nur mit Zustimmung des anderen Teils möglich ist. Wer allerdings mit einer juristischen Person kontrahiert, läuft Gefahr, dass während der Laufzeit des Vertrages die natürlichen Personen, die hinter dem Rechtsträger stehen, ausgetauscht werden, ohne dass er sich hiergegen wehren kann.
Eine solche Veränderung im personalen Substrat der juristischen Person kann die Interessen des anderen Teils aber in gleicher Weise beeinträchtigen wie ein Austausch des Vertragspartners im rechtlichen Sinn. Dies gilt insbesondere, wenn für die Vertragsbeziehung das Vertrauen in bestimmte Personen, die hinter der juristischen Person stehen (Geschäftsführer oder Gesellschafter), wesentlich ist. Um den anderen Teil vor solchen Veränderungen zu schützen, sehen bestimmte Verträge nicht selten sogenannte Change of Control-Klauseln vor, die ihm bei einem solchen Kontrollwechsel ein Lösungsrecht vom Vertrag verschaffen.
Der Autor hat sich den Fragen angenommen, ob und wann der Tatbestand solcher Klauseln auch durch die Einleitung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt ist und ob die Ausübung eines hierdurch gegebenenfalls entstehenden Lösungsrechts insolvenzrechtlich zulässig ist. Der Gesetzgeber hat dieses Problem in
225a Abs. 4 InsO im Zusammenhang mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen v. 7.12.2011 teilweise geregelt. Allerdings lässt die Vorschrift zahlreiche Fragen offen, die bisher nicht vertieft untersucht wurden. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke und leistet dabei zugleich einen sehr weiterführenden Beitrag zur fortdauernden Diskussion über die Wirksamkeit insolvenzrechtlicher Lösungsklauseln.