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Helmut Gräfenstein, Sebastian Quirmbach, Valeska Strunk
(Beteiligte)
Kapitalisierungstabellen
Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen
2. Aufl. 2017. 240 S. 21 cm
Verlag/Jahr: DEUTSCHER ANWALTVERLAG 2017
ISBN: 3-8240-1490-4 (3824014904)
Neue ISBN: 978-3-8240-1490-3 (9783824014903)
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Personenschadensfälle haben es in sich! Wer hier das Beste für seine Mandanten erreichen will, muss sich bei der weitreichenden Entscheidung "Kapitalzahlung versus fixe Rente" auskennen und auf die aktuellsten Zahlen und die wichtigsten Fakten zurückgreifen. Kurz: Er braucht die neuen "Kapitalisierungstabellen". Präzise und praxisorientiert unterstützt Sie das Werk bei der Optimierung der Schadensregulierung: Sie erhalten eine prägnante Einführung in das Thema Kapitalisierung Sie erfahren, wie man Schadensansprüche korrekt berechnet und worauf es bei einer Kapitalzahlung zu achten gilt: Wie lang muss die Laufzeit bemessen sein, damit der Geschädigte im Vergleich zu einer Rentenzahlung keine Nachteile hat? Welcher Zinssatz muss zugrunde gelegt werden? Gerade die Höhe des Zinssatzes ist für Ihre Mandanten bei einer Kapitalisierung entscheidend. Während vergleichbare Werke größtenteils von einem - heutzutage nicht mehr zutreffenden - Zinssatz von 5% ausgehen, liefern Ihnen die neuen "Kapitalisierungstabellen" auch niedrigere und somit realistischere Zinssätze als Berechnungsgrundlage. Sie erhalten: Berechnungsbeispiele mit verschiedenen Zinssätzen, Dynamisierungszuschlägen und Erläuterungen Kapitalisierungstabellen mit verschiedenen Zinssätzen und Laufzeiten bis zum 90. Lebensjahr Hilfreiche Tabellen: Einfache Zeitrenten, Einfache Abzinsung, Lebenslängliche Leibrente, Temporäre Leibrente vom 10. bis 90. Lebensjahr Alle zugrundeliegenden Zahlen basieren auf den aktuellen Sterbetafeln 2013/2015. Weiterer Pluspunkt: Das Autorenteam bringt das Know-how beider Seiten ein. Sebastian Quirmbach, RA Helmut Gräfenstein und RAin Valeska Strunk sind auf Personenschadensfälle spezialisiert. Helmut Gräfenstein war zudem lange Jahre bei Versicherern für die Personenschadensregulierung zuständig.
Sebastian Quirmbach, Montabaur, Rechtsanwalt Helmut Gräfenstein, Montabaur, Rechtsanwältin Sandra Deller, Montabaur