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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Detlef Stollenwerk

Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NW), Kommentar


4., überarb. Aufl. 2017. 126 S. 23.5 cm
Verlag/Jahr: KOMMUNAL- UND SCHUL-VERLAG 2017
ISBN: 3-8293-1301-2 (3829313012)
Neue ISBN: 978-3-8293-1301-8 (9783829313018)

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An Erläuterungen und Klarstellungen zum Nachbarrecht besteht ein immer größerer Bedarf. Hinzu kommt bei zunehmend sensibilisiertem Umweltbewusstsein das Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor störenden und schädlichen Umwelteinflüssen.

Diese Entwicklung führt nicht nur in den Städten, sondern auch immer mehr in ländlichen Gebieten zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Interessen (so bei Grundstückseigentümern und Pächtern, Vermietern und Mietern oder Mietern untereinander). Die 4. Auflage des Praxis-Kommentars stellt das Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen ausführlich dar und berücksichtigt neben der aktuellen Gesetzeslage die zwischenzeitlich erfolgte Entwicklung im Nachbarrecht (vor allem in der Rechtsprechung).

Nachbarrechtliche Problempunkte, wie z.B.: Grenzabstände für Gebäude, Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude, Fenster- und Lichtrecht, Nachbar- und Grenzwände, Hammerschlags- und Leiterrecht, Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen, Antennenanlagen, Bodenerhöhungen und Aufschichtungen, Einfriedigungen, Grenzabstände für Pflanzen, werden übersichtlich und allgemein verständlich erläutert.

Der Titel ist ein praxisnaher Ratgeber für öffentliche Verwaltung und Schiedsstellen, Rechtsanwälte und Gerichte, Architekten, Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer, Vermieter, Mieter und Pächter, Verbände und Institutionen, Genossenschaften und Kirchen, jede(n) interessierte(n) Bürger(in).

Detlef Stollenwerk, ist als Kommunalpraktiker mit den vielfältigen Problemen des Nachbarrechts bestens vertraut und hat zu diesem Thema bereits zahlreiche Aufsätze in der Fachpresse veröffentlicht.
Der Autor Detlef Stollenwerk ist stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Pellenz (Landkreis Mayen-Koblenz) und verfügt über eine langjährige kommunale Praxis auf dem Gebiet des Feuerwehrrechts. Er ist zudem Verfasser zahlreicher Aufsätze zum allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehrrecht.