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Göntje Rosenzweig
Familienrecht in Bildern - Elterliche Sorge und Umgang
Visualisierte Darstellung des Sorge- und Umgangsrechts mit Hinweisen zum familiengerichtlichen Verfahren
2017. 254 S. 297 mm
Verlag/Jahr: BUNDESANZEIGER 2017
ISBN: 3-8462-0698-9 (3846206989)
Neue ISBN: 978-3-8462-0698-0 (9783846206980)
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Familienrecht leicht verständlich!
Dieses praxisorientierte Workbook bietet einen anregenden Zugang zur komplexen Materie des aktuellen Sorge- und Umgangsrechts. Neben erläuternden Texten vermitteln anschauliche Visualisierungen, Übersichten und viele Praxisbeispiele einen ebenso verständlichen wie transparenten Zugang zu den Grundlagen und dem Funktionieren des Sorge- und Umgangsrechts.
Über das materielle Recht hinaus werden das einschlägige Verfahrensrecht und das Rollenverständnis der am Familiengericht beteiligten Personen in die Darstellung einbezogen.
In diesem Werk finden Sie als Praktiker des Familienrechts oder der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe alle Informationen für Ihre tägliche Arbeit zum Thema Sorgerecht und Umgang. Auch Studierenden der einschlägigen Fachrichtungen ist dieses Workbook als Grundlage zum Verständnis der Materie zu empfehlen.
Aus dem Inhalt: - Grundrechte von Eltern und Kindern
- Elterliche Sorge (Entstehung, Inhalt, Umfang)
- Personensorge
- Umgang (Grundsätze, Einschränkungen und Ausschluss)
"Familienrecht in Bildern" von Göntje Rosenzweig bietet eine gelungene Synthese von bildlicher und textlicher Darstellung wichtiger Themen der elterlichen Sorge und des Umgangrechts. Besonders zu empfehlen ist dieses Buch Lehrenden und Studierenden der sozialen Arbeit. [...] Doch auch Mitarbeiter der Jugendämter oder auch Lehrende in der Erzieherausbildung können sich hier schnell und gründlich in die Thematik einarbeiten. Und betroffenen Eltern könnte eine Abbildung gerade ihrer Problematik sicher das Verständnis erleichtern. (Prof. Nils Volkersen, socialnet, Rezension vom 7.11.2017) "Besonders zu empfehlen ist das Workbook für den Bereich der Sozialen Arbeit, und hier nicht nur für Lehrende und Studierende, sondern auch für die Praktiker sowohl in den Jugendämtern un dBeratungsstellen als auch für Vormünder, Pfleger und Verfahrensbeistände. ... In allen Jugendämtern und in den Beratungsstellen sollte das Workbook daher vorhanden sein..." (Gretel Diehl, Vorsitzende richterin am OLG Frankfurt a.M., ZKJ 3/2018, S. 97)