Die Fragmentierung des Völkerrechts wirft die Frage auf, wie sich das Internationale Investitionsrecht zu anderen sachbezogenen Regelungsbereichen des Völkerrechts verhält. Vor diesem Hintergrund analysiert die Untersuchung die Möglichkeiten, auf Kohärenz zwischen investitionsrechtlichen Normen und sonstigen Völkerrechtsnormen hinzuwirken. Dies geschieht aus der Perspektive eines investitionsrechtlichen Rechtsanwenders sowohl für die Ebene der Auslegung als auch des anwendbaren Rechts.