Die (verfassungs-)rechtliche Stellung der Kirchen in Deutschland ist seit jeher Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher und juristischer Debatten. Vorliegend wird der Frage nachgegangen, ob die kircheneigenen Gerichte an Grundrechte gebunden sind. Dies geschieht zunächst mit Blick auf die Kirchen im Allgemeinen und deren Gerichtsbarkeit als Teil des Gesamten. Hierbei erfolgt die Untersuchung sowohl mit Blick auf die staatlichen Grundrechte als auch die Situation im innerkirchlichen Recht. In einem zweiten Schritt liegt der Fokus auf den kirchlichen Gerichtsbarkeiten im Speziellen. Nach einer Darstellung vorhandener Strukturen ist eine Bindung an Prozessgrundrechte vor dem Hintergrund der Problematik staatlicher Justiziabilität sog. kirchlicher Angelegenheiten Gegenstand der Betrachtungen. Die Arbeit konzentriert sich insgesamt - neben den allgemeingültigen Ausführungen zum staatlichen Kirchenverfassungsrecht - auf die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland.