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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Christian Schieder

Aushangpflichtige Gesetze


für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen und das gesamte Gesundheitswesen
Redaktion: Schieder, Christian
2017. 632 S. 210 mm
Verlag/Jahr: BEHR´S VERLAG 2017
ISBN: 3-9546852-8-0 (3954685280)
Neue ISBN: 978-3-9546852-8-8 (9783954685288)

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Aushangpflicht erfüllt!
Sie sind als Arbeitgeber in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern verpflichtet, bestimmte Gesetze in ihrer aktuellen Fassung für alle Mitarbeiter leicht zugänglich auszulegen.

Die vorliegende Textsammlung enthält alle aushangpflichtigen Gesetze, die für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser relevant sind. Zusätzlich finden Sie viele weitere wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze in dieser Ausgabe.

Die Textsammlung ist auf dem allerneusten Rechtsstand. Aktuell umfassend geändert wurden z.B.:

das Infektionsschutzgesetz
das Medizinproduktegesetz
sowie das Bundesdatenschutzgesetz.

Neue Gesetze sind:

das Mutterschutzgesetz, das zum 01.01.2018 in Kraft tritt
die Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
Die Einhaltung der Aushangpflicht wird durch die Behörden überwacht. Sie sind mit der Auslage der Broschüre zu 100% auf der sicheren Seite.
Aus dem Inahlt von "Aushangpflichtige Gesetze": 1. Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Arbeitszeitgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz (Auszug)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
Mutterschutzgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug)
Arbeitsgerichtsgesetz (Auszug)
Röntgenverordnung
Strahlenschutzverordnung
2. Weitere wichtige Gesetze für das Gesundheitswesen

Nachweisgesetz
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Mindestlohngesetz
Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
Infektionsschutzgesetz
Familienpflegezeitgesetz
Pflegezeitgesetz
Arbeitsschutzgesetz
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Bundesurlaubsgesetz
Kündigungsschutzgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz
Bundesdatenschutzgesetz
Medizinproduktegesetz
Christian Schieder, geb. 1977, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Er war dort bis 2007 als Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, Abteilung Römisches und Gemeines Recht "Franz Wieacker", bis 2008 als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Römisches Recht der Universität zu Köln sowie bis 2009 als Lehrkraft an der Universität Göttingen tätig.